Zuschuss

Förderung von Beratungs- und Betreuungsdiensten für pflegebedürftige Personen

Förderung von Beratungs- und Betreuungsdiensten für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige in Salzburg. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Beratungsangeboten zu Pflegethemen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige sowie Förderung von Betreuungsdiensten für pflegebedürftige Personen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Es muss ein objektivierter regionaler Bedarf für die jeweiligen Dienste bestehen.
  • Der freie Träger muss über geeignete Anlagen und die erforderliche sachliche und personelle Ausstattung für die Erbringung der Dienste verfügen.
  • Der freie Träger muss die Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit wirtschaftlich gewährleisten können.
  • Der freie Träger muss der Überprüfung seiner Gebarung durch die Landesregierung, durch beauftragte Dritte oder durch den Salzburger Landesrechnungshof zustimmen.
  • Nähere Voraussetzungen können den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg entnommen werden.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  3. Voranschlag des Jahres, für das um die Förderung angesucht wird
  4. Bei erstmaligem Ansuchen durch Vereine, Institutionen usw. sind außerdem Statuten, Satzungen oder Ähnliches beizulegen.
  5. Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge, Plankostenrechnung für das Projekt
  6. Weitere Unterlagen sind den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg zu entnehmen.

Beschreibung

Die Förderung von Beratungs- und Betreuungsdiensten für pflegebedürftige Personen in der Region Salzburg hat das Ziel, niedrigschwellige Hilfsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige nachhaltig auszubauen. Als einmaliger Zuschuss richtet sich das Programm an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, die über die nötige Infrastruktur und personelle Kapazitäten verfügen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, da die Maßnahme seit dem 01.07.2013 ohne zeitliche Obergrenze Bestand hat. Gefördert werden zum einen Beratungsangebote zu Pflegethemen, die Ratsuchende über Leistungen, rechtliche Aspekte und Versorgungsformen informieren, und zum anderen Betreuungsdienste vor Ort, die pflegebedürftige Personen in Alltagssituationen unterstützen. Diese Initiative stärkt die Lebensqualität der Zielgruppe und trägt zur Entlastung von Familienangehörigen bei.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein objektivierter regionaler Bedarf sowie die wirtschaftliche Sicherstellung der Leistungserbringung über die gesamte Förderperiode. Die freien Träger:innen müssen geeignete Anlagen, eine sachliche Ausstattung und qualifiziertes Personal nachweisen und der finanziellen Überprüfung durch die Landesregierung oder den Salzburger Landesrechnungshof zustimmen. Für die Antragstellung werden unter anderem ein detailliertes Förderungsansuchen, der letzte Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ein aktueller Voranschlag sowie bei Neuansuchen von Vereinen Satzungsunterlagen benötigt. Ergänzend sind Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge und eine Plankostenrechnung einzureichen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg.

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