Förderung von Biomassekesseln
30% Zuschuss (max. 6.000 €) für den Austausch fossiler Heizungssysteme durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel bis 400 kW in der Steiermark. Gültig 01.01.2025–31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Ersatzes von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW im Rahmen von Wohnnutzungen sowie für Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine, gemeindeeigene Gebäude und Kleinstunternehmer:innen.
Förderfähige Ausgaben
- Material- und Montagekosten
- Demontage- und Entsorgungskosten
- Kosten für Regelung und gedämmte Verbindungsleitungen
- Kosten für Energieausweis oder Energieberatung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Begleitende bauliche Maßnahmen (Künetten, Übergabestationen)
- Vorsteuerabzug (sofern möglich)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lieferung und Montage dürfen nicht vor Antrag erfolgen
- Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gem. Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 und Kesselwirkungsgrad ≥ 85 %
- Dämmung der Verbindungsleitungen im Heizraum
- Nachweisliche Außerbetriebnahme und Entsorgung der Altanlage
- keine Inanspruchnahme einer Landesförderung für Heizungsanlagen in den letzten 10 Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular/Projektbeschreibung
- Fertigstellungsmeldung mit Antragsnummer
- Rechnung und Zahlungsnachweise
- Bestätigung eines befugten Unternehmens zur Inbetriebnahme
- ausgefülltes Bestätigungsblatt
- Energieausweis oder Bestätigung Energieberatung
- Bescheinigung des Fernwärmebetreibers
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Einhaltung technischer Anforderungen und Emissionsgrenzwerte
- Wirtschaftlichkeit und Förderungshöhe
- Nutzen für Zielgruppe
Beschreibung
In der Steiermark unterstützt das Förderprogramm den Umstieg auf klimafreundliche Biomasseheizungen: Ein Zuschuss von 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6 000 €, wird gewährt für den Austausch bestehender fossiler Heizungssysteme oder Stromheizungen durch Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kombikessel mit einer Nennwärmeleistung bis 400 kW. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine. Gefördert werden Maßnahmen in Wohngebäuden ebenso wie in Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, Schüler- und Studentenheimen, Sportanlagen, Vereinen, gemeindeeigenen Gebäuden und bei Kleinstunternehmer:innen.
Für die Bewilligung dürfen Lieferung und Montage nicht vor Antragstellung erfolgen. Die Anlagen müssen die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 einhalten und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen; Verbindungsleitungen im Heizraum sind zu dämmen. Die Altanlage ist nachweislich außer Betrieb zu nehmen und fachgerecht zu entsorgen. Eine Landesförderung für Heizungsanlagen durfte in den letzten zehn Jahren nicht in Anspruch genommen werden, und es muss nachgewiesen sein, dass kein wirtschaftlicher Anschluss an ein geeignetes Nah-/Fernwärmenetz besteht. Außerdem ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises oder einer geförderten Energieberatung erforderlich. Förderfähig sind Material- und Montagekosten, Demontage- und Entsorgungskosten, Kosten für Regelung und gedämmte Leitungen sowie Leistungen im Rahmen des Energieausweises oder der Energieberatung. Die Projektdauer beträgt bis zu 12 Monate. Anträge können zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2025 bzw. solange Mittel verfügbar sind, eingebracht werden.