Förderung von Elektromobilität
Förderung der Anschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen und intelligenten E-Ladestationen in der Steiermark mit bis zu 30 % Investitionskostenzuschuss. Anträge nach Lieferung und Montage bzw. Rechnungseinreichung binnen 6 Monaten möglich. Gültig bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Reduktion von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen durch die Umsetzung von Elektromobilitätslösungen in Wohngebäuden, Förderung von Technologieentwicklung, Wertschöpfung und Beschäftigung in der Steiermark.
Förderfähige Ausgaben
- Material- und Installationskosten für Lastmanagementsysteme
- Anschaffungskosten für intelligente E-Ladestationen
- Kosten für elektrische Zuleitungen und Verteiler
- Kosten für Datenanbindung
- Verstärkung des Hausanschlusses
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Anlagenkomponenten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Unternehmenssitz in der Steiermark
- Errichtung und Inbetriebnahme durch befugtes Elektrounternehmen
- Förderung nur neuer (ungebrauchter) Komponenten
- Anlagenbetrieb mit Ökostrom gemäß E-Control oder PV-Anlage mit mind. 1,5 kWp pro Ladepunkt
- Mindestbetriebsdauer 4 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- ausgefüllter Förderungsantrag
- Rechnungen mit Zahlungsnachweisen
- Vollständiger Grundbuchauszug
- Baubewilligung des Wohngebäudes
- Meldung über Errichtung der Ladestation
- Fotos der Anlage
- Nachweis eines installierten Ladepunkts
- Nachweis über Einsatz von Ökostrom/PV
- Ausführungs- und Erstprüfungsnachweis
- Zulassungsschein für E-PKW
Beschreibung
Diese Initiative fördert in der Steiermark die Beschaffung und Installation von dynamischen Lastmanagementsystemen in Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen oder über zehn Abstellplätzen sowie von intelligenten E-Ladestationen (Wallboxen oder mobile Ladekabel) mit mindestens 11 kW Leistung. Ziel ist die Reduktion klima- und gesundheitsschädlicher Emissionen sowie die Stärkung von Technologieentwicklung, regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung. Zugleich werden Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften, bevollmächtigte Hausverwaltungen, Bauträger und Privatpersonen mit in der Steiermark zugelassenem E-PKW darin unterstützt, nachhaltige Ladeinfrastruktur umzusetzen und damit die Energiewende voranzutreiben.
Gefördert werden bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal € 5.000 Basisförderung für Lastmanagementsysteme (zzgl. € 2.500 je weiteren 50 Ladepunkten) sowie bis zu € 300 für eine Wallbox bzw. € 100 für ein intelligentes Ladekabel. Anrechenbar sind Material- und Installationskosten, elektrische Zuleitungen, Datenanbindung, Verstärkung des Hausanschlusses, bauliche Maßnahmen, Montage und Planung (bis 10 %). Voraussetzungen sind Hauptwohnsitz oder Unternehmenssitz in der Steiermark, Errichtung durch ein befugtes Elektrounternehmen, Einsatz neuer Komponenten, Betrieb mit Ökostrom oder eigener PV-Anlage (mind. 1,5 kWp pro Ladepunkt) und eine Mindestbetriebsdauer von vier Jahren. Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseinreichung zu stellen; Einreichschluss ist der 31.12.2025.