Förderung von Fahrkosten für Pflichtschüler
Förderung für Gemeinden in Vorarlberg zur teilweisen Deckung der Fahrtkosten für den Transport von Pflichtschülern mit Schulweg länger als 2 km. Anträge bis 31.10. eines Jahres für das vergangene Schuljahr möglich. Gültig seit 23.01.2019 unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg gewährt den Gemeinden Förderungen zur teilweisen Deckung der Fahrkosten, die für die Beförderung von Pflichtschülern zu und von den Schulen anfallen. Die Förderung soll die Kosten übernehmen, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer ist und keine öffentlichen Massenbeförderungsmittel genutzt werden können.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten der Schülerbeförderung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schulweg länger als zwei Kilometer
- Transport im Rahmen eines Gelegenheitsverkehrs durch die Gemeinde
- Ansuchen schriftlich bis 31. Oktober eines Jahres für das vergangene Schuljahr
- Verwendung des bereitgestellten Onlineformulars
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Bestätigung des Finanzamtes über den Ersatz der durch Schulkindtransporte angefallenen Kosten
- Nachweis über die Höhe der Elternbeiträge
- Rechnungen und Zahlungsbelege
Beschreibung
In Vorarlberg erhalten Gemeinden eine finanzielle Unterstützung zur teilweisen Abdeckung der Fahrkosten für die Beförderung von Pflichtschüler:innen, deren Schulweg länger als zwei Kilometer ist und bei denen keine öffentlichen Massenbeförderungsmittel zur Verfügung stehen. Seit dem 23. Jänner 2019 steht diese unbefristete Förderung als direkter Zuschuss zur Verfügung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 % der von der Gemeinde im vergangenen Schuljahr aufgewendeten Fahrtkosten abzüglich Kostenbeteiligungen durch Eltern und Finanzamt. Damit zielt das Programm darauf ab, die Mobilität junger Lernender zu sichern und den Gemeinden Planungssicherheit für den Gelegenheitsverkehr zu bieten.
Gefördert werden ausschließlich öffentliche Einrichtungen in Form von Gemeinden, die schriftlich einen Antrag bis spätestens 31. Oktober eines Jahres für das vergangene Schuljahr einbringen. Die Antragstellung erfolgt über ein bereitgestelltes Onlineformular des Landes Vorarlberg. Einzureichen sind u. a. das ausgefüllte Ansuchen, eine Bestätigung der Finanzbehörde über den Ersatz der entstandenen Kosten, Nachweise über Elternbeiträge sowie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der formalen Voraussetzungen und der Wirtschaftlichkeit. Gemeinden profitieren so von einer verlässlichen Kostenentlastung und können eine bedarfsgerechte Beförderung für Pflichtschüler:innen sicherstellen.