Zuschuss

Förderung von ganztägigen Schulformen - Schulische Tagesbetreuung in Tirol

Förderung des Ausbaus eines flächendeckenden Ganztagsbetreuungsangebots an öffentlichen Schulen in Tirol für Kinder von 6 bis 15 Jahren, inkl. Ferienbetreuung. Gültig bis 31.12.2033.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.12.2033
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Ziel ist es, ein flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen und anderen Betreuungseinrichtungen für 40 % der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen zu gewährleisten und das Angebot in bedarfsgerechter Form zu erhalten und auszubauen.

Förderfähige Ausgaben

  • Zweckzuschüsse als Anschubfinanzierung
  • Verbesserung der schulischen Infrastrukturen
  • Maßnahmen im Personalbereich

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tagesbetreuung muss an allen Schultagen (außer Samstag) bis mindestens 16:00 Uhr und bei Bedarf ab 07:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn bzw. bis 18:00 Uhr angeboten werden.
  • Außerschulische Betreuung in Ferienzeiten muss an Werktagen (Mo–Fr) von 08:00 bis mindestens 16:00 Uhr und bei Bedarf bis 18:00 Uhr angeboten werden.
  • Investitionen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur müssen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen und pädagogische Erfordernisse berücksichtigen.
  • Für die Freizeitbetreuung sind qualifizierte Personen einzusetzen.
  • Beiträge für die Betreuung sind sozial gestaffelt und berücksichtigen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen, Schüler und Unterhaltspflichtigen.
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Beschreibung

Die Förderung zielt auf den flächendeckenden Ausbau eines ganz­tägigen Betreuungsangebots an öffentlichen Schulen in Tirol ab und richtet sich an Träger:innen ganztägiger Schulformen mit Öffentlichkeitsrecht. Im Fokus steht die schulische Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 15 Jahren – inklusive außerschulischer Ferienbetreuung an Werktagen. Bis zum 31.12.2033 sollen 40 % dieser Altersgruppe sowie 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen mit einem bedarfsgerechten Ganztagsangebot versorgt werden. Dabei kommen Zweckzuschüsse als Anschubfinanzierung zum Einsatz, um sowohl Investitionen in die Infrastruktur als auch Maßnahmen im Personalbereich zu unterstützen. Durch den Ausbau soll eine verlässliche Betreuung von Montag bis Freitag bis mindestens 16 Uhr sowie bei Bedarf zwischen 07 Uhr und 18 Uhr gewährleistet werden.

Qualitätsstandards spielen eine zentrale Rolle: Für die Freizeitbetreuung sind qualifizierte Fachkräfte einzusetzen, die Gruppengröße darf maximal 25 Kinder betragen, und die räumliche Ausstattung muss pädagogischen und sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Beiträge werden sozial gestaffelt und orientieren sich an der Leistungsfähigkeit der Familien. Investitionen müssen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen, während bestehende Betreuungsangebote nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfen. Die Länder erstellen bis Ende 2025 einen Zwischen- und bis Ende 2033 einen abschließenden Endbericht über die Verwendung der Zuschüsse. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, Förderende ist der 31. Dezember 2033.

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