Zuschuss

Förderung von Institutionen der Familienhilfe

Förderung von Institutionen der Familienhilfe in Vorarlberg für qualifizierte Einrichtungen zur kurzfristigen Unterstützung von Familien zuhause. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Unterstützung von Institutionen, die Familien in Krisensituationen temporär zuhause helfen, um den Alltag aufrechtzuerhalten, Defizitsituationen zu verbessern und Notsituationen vorzubeugen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachliche Qualifikation für Familienhilfe
  • Unternehmenskonzept einreichen
  • Bilanz und Rechnungslegung einreichen
  • Tätigkeitsbericht einreichen
  • Leistungsvereinbarung einreichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unternehmenskonzept
  2. Bilanz und Rechnungslegung
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Leistungsvereinbarung

Beschreibung

Im Rahmen der Förderinitiative werden Institutionen der Familienhilfe in Vorarlberg finanziell unterstützt, die kurzfristig entlastende Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen zuhause erbringen. Ziel der Maßnahme ist es, Einrichtungen mit fachlicher Expertise zu ermöglichen, Familien in Krisensituationen für einen begrenzten Zeitraum tatkräftig zur Seite zu stehen. Dabei stehen die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags, die Verbesserung von Defizitsituationen sowie die Vorbeugung akuter Notsituationen im Fokus. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen, die über eine entsprechende Qualifikation in den Bereichen Soziales, Kinder- und Jugendhilfe verfügen. Eine kontinuierliche Antragsstellung ist seit dem 1. Jänner 2013 möglich, wodurch eine flexible und bedarfsgerechte Projektplanung gewährleistet wird.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis einer fachlichen Qualifikation für Familienhilfe sowie die Einreichung eines vollständigen Unternehmenskonzepts, der Bilanz inklusive Rechnungslegung, eines Tätigkeitsberichts und einer Leistungsvereinbarung. Die Förderform besteht in direkten Zuschüssen, die zur Abdeckung personeller und organisatorischer Aufwendungen dienen und damit eine verlässliche Begleitung der Familienhilfe gewährleisten. Mit Blick auf die regionale Vernetzung in Vorarlberg sind kofinanzierende Beiträge der Gemeinden vorgesehen, um eine nachhaltige Umsetzung sicherzustellen. Interessierte Einrichtungen erstellen ihre Anträge unabhängig von festen Fristen und richten diese an die zuständige Landesstelle. Durch die gezielte Förderung können innovative Betreuungsmodelle weiterentwickelt und die Lebensqualität von betroffenen Familien nachhaltig gestärkt werden.

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