Förderung von Institutionen der Sozialarbeit mit Prostituierten
Förderung von Institutionen der Sozialarbeit mit Prostituierten in Vorarlberg. Gefördert werden Gesundheitsvorsorge, Ausstiegsunterstützung und Vermittlung medizinischer, psychotherapeutischer und rechtlicher Hilfen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Institutionen, die im Rahmen der Sozialarbeit mit Prostituierten Leistungen wie Gesundheitsvorsorge und -versorgung, Unterstützung und Förderung von Ausstiegswünschen, Erschließung entsprechender Ausstiegshilfen sowie Vermittlung medizinischer, psychotherapeutischer und rechtlicher Hilfen anbieten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikationen für die Sozialarbeit mit Prostituierten
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung
Beschreibung
In Vorarlberg wird ein Zuschussprogramm angeboten, das gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Sozialarbeit mit Prostituierten unterstützt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und -versorgung, zur Begleitung bei Ausstiegswünschen sowie zur Erschließung passender Ausstiegshilfen. Ergänzend dazu beinhaltet die Förderung die Vermittlung medizinischer, psychotherapeutischer und rechtlicher Hilfen. Als thematische Schwerpunkte gelten Soziales, Gesundheit, Beratung, Arbeit & Soziales sowie Beratung & Unternehmensfinanzierung. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, sind Anträge jederzeit möglich und bieten einen kontinuierlichen Zugang zu finanzieller Unterstützung für nachhaltige Angebote in der Region.
Berechtigt sind Institutionen, die über ausgewiesene fachliche Qualifikationen in der Sozialarbeit mit Prostituierten verfügen und Leistungen gemäß den Anforderungen anbieten. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen ein detailliertes Unternehmenskonzept, Bilanz- und Rechnungslegungsunterlagen, ein Tätigkeitsbericht sowie eine Leistungsvereinbarung eingereicht werden. Die Förderinitiative zielt darauf ab, nachhaltige Strukturen aufzubauen und die Versorgungsqualität für betroffene Zielgruppen langfristig zu sichern. Zuständig für die Bewilligung ist die Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration der Landesregierung Vorarlberg, in Kooperation mit den Vorarlberger Gemeinden als kofinanzierende Stellen über den Sozialfonds. Die zeitlich unbefristete Frist erleichtert die Planung und gewährleistet flexible Fördermöglichkeiten für Projekte in unterschiedlichen Entwicklungsphasen.