Zuschuss

Förderung von Institutionen der Telefonseelsorge

Förderung von Institutionen in Vorarlberg, die Telefonseelsorge anbieten und Betroffene in Krisensituationen anonym und niederschwellig unterstützen. Antrag jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Unterstützung und Sicherstellung von Telefonseelsorge als erste Anlaufstelle für Menschen in Not, inklusive anonymer Gesprächsangebote, Information zu weiterführenden Hilfsangeboten und Suizidprävention.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachliche Qualifikationen für Telefonseelsorge
  • Einreichung eines Unternehmenskonzepts
  • Bilanz und Rechnungslegung
  • Tätigkeitsbericht
  • Leistungsvereinbarung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unternehmenskonzept
  2. Bilanz und Rechnungslegung
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Leistungsvereinbarung

Beschreibung

Die Initiative „Förderung von Institutionen der Telefonseelsorge“ in Vorarlberg richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Betroffenen in Krisensituationen ein anonymes und niederschwelliges Gesprächsangebot bieten. Im Themenfeld Soziales und Arbeit & Soziales ermöglicht das Programm eine rund um die Uhr erreichbare erste Anlaufstelle, die neben der telefonischen Beratung auch Online-Kontakte und Schriftwechsel umfasst. Damit werden emotionale Entlastung, Information zu weiterführenden Hilfsangeboten und ein aktiver Beitrag zur Suizidprävention geleistet. Seit dem 1. Januar 2013 ist eine unbefristete Antragstellung möglich, was eine kontinuierliche Ausweitung des Versorgungsnetzes im gesamten Bundesland Vorarlberg gewährleistet.

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und unterstützt die langfristige Sicherung professioneller Telefonseelsorge-Dienste. Sie deckt sämtliche Landesteile ab und sichert eine gleichmäßige Verfügbarkeit solcher Angebote in Vorarlberg. Antragstellende müssen fachliche Qualifikationen für die Telefonseelsorge nachweisen und ein aussagekräftiges Unternehmenskonzept sowie Bilanz und Rechnungslegung vorlegen. Ergänzt wird die Dokumentation durch einen Tätigkeitsbericht und eine rechtsgültige Leistungsvereinbarung mit dem Fördergeber. Diese Voraussetzungen garantieren, dass geförderte Institutionen fachlich versierte und verlässliche Unterstützungsstrukturen anbieten. Anträge können fortlaufend bei der Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration des Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden. Thematisch fokussiert das Programm auf die Bereiche Soziales sowie Arbeit & Soziales, um umfassende psychosoziale Stabilität und verbesserte Lebensperspektiven für hilfsbedürftige und suizidgefährdete Menschen zu gewährleisten.

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