Förderung von Kongressen, Symposien und Aktionstagen im Gesundheitsbereich
Förderung für Kongresse, Symposien und Aktionstage im Gesundheitsbereich in Tirol. Gefördert werden anteilig max. 10 % bzw. € 3.500 der Gesamtkosten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sachaufwand und Referentenhonoraren im Rahmen von Kongressen, Symposien und Aktionstagen im Gesundheitsbereich.
Förderfähige Ausgaben
- Sachaufwand
- Referentenhonorare
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Direkter Bezug zum Gesundheitswesen
- Aktualität des Themas
- Vorhandenes Angebot und vorhandene Nachfrage
- Nationale oder internationale Ausrichtung
- Zielgruppenorientierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Direkter Bezug zum Gesundheitswesen
- Aktualität des Themas
- Vorhandenes Angebot und vorhandene Nachfrage
- Nationale oder internationale Ausrichtung
- Zielgruppenorientierung
Beschreibung
Land Tirol fördert Kongresse, Symposien und Aktionstage mit klarem Bezug zum Gesundheitswesen durch einen Zuschuss von bis zu 10 % der Gesamtkosten, maximal 3.500 €. Gefördert werden sowohl Sachaufwendungen wie technische Ausstattung, Raum- und Materialkosten als auch Referentenhonorare für Expert:innen und Vortragende. Die Unterstützung richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Interessenverbände und sonstige Vereine, die fachliche Veranstaltungen im Bereich Gesundheit, Arbeit und Soziales in Tirol organisieren. Anträge können laufend eingereicht werden; die Abwicklung erfolgt über ein standardisiertes Antragsformular.
Für eine erfolgreiche Förderung sind verschiedene Kriterien zu erfüllen: Der direkte Bezug zum Gesundheitswesen und die Aktualität des Themas stehen ebenso im Fokus wie das vorhandene Angebot und die Nachfrage. Zudem wird Wert auf eine nationale oder internationale Ausrichtung sowie eine zielgruppenorientierte Konzeption gelegt. Die Prüfung erfolgt anhand dieser Vorgaben, wobei der Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung durch Vorlage der Originalbelege sicherstellt, dass die Förderung sachgerecht eingesetzt wird. Durch diese Unterstützung können nachhaltige, interdisziplinäre Austauschformate entstehen, die den Wissenstransfer im Gesundheitsbereich stärken und zur Weiterentwicklung innovativer Konzepte in Tirol beitragen.