Zuschuss

Förderung von Kulturgroßveranstaltungen in NÖ

Förderung von groß angelegten Kulturveranstaltungen in Niederösterreich zur Stärkung der regionalen Entwicklung und Vernetzung kultureller Initiativen. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Mit Großveranstaltungen werden einzelne Landesviertel abwechselnd hervorgehoben, um gemeinsam mit der Bevölkerung einen Weg der regionalen Entwicklung zu beschreiten. Ziel ist die Vernetzung regionaler kultureller Initiativen, die Hervorhebung des kulturellen und baulichen Erbes sowie dessen Erhaltung und Neuinterpretation.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Handeln für den kulturellen Prozess in Niederösterreich von Bedeutung
  • Beitrag zu Zielen im NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 und Landeskulturkonzept
  • Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Niederösterreich oder Durchführung des Projekts in Niederösterreich
  • Angabe von Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträgen Dritter bei Finanzierungsbeitrag oder Darlehen

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur regionalen Entwicklung
  • Vernetzung kultureller Initiativen
  • Hervorhebung und Erhaltung des kulturellen Erbes
  • Übereinstimmung mit Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes

Beschreibung

Die Förderung von Kulturgroßveranstaltungen in Niederösterreich unterstützt privat wie öffentlich getragene Initiativen, die durch groß angelegte Kulturformate einen spürbaren Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten. Quartalsweise wechselt der Fokus auf unterschiedliche Landesviertel, um in enger Kooperation mit lokalen Akteur:innen ein lebendiges Netzwerk kultureller Impulse zu schaffen. Kernziel ist es, das reiche kulturelle und bauliche Erbe der Regionen hervorzuheben, dessen Erhaltung zu sichern und eine kreative Neuinterpretation historischer Werte zu fördern. In diesem Rahmen fließen Zuschüsse gezielt in Projekte, die Vernetzung, gemeinsame Strategien und partizipative Formate in den Vordergrund stellen und so einer breiten Öffentlichkeit nachhaltig zugutekommen.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Projektstandort in Niederösterreich. Voraussetzung ist ein nachweislicher Bezug zur Landesentwicklung, die Erfüllung der Ziele des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und des aktuellen Landeskulturkonzepts sowie die Offenlegung geplanter Eigenleistungen und Dritterfinanzierungen. Die Auswahl erfolgt laufend und wird nach den Kriterien Regionalentwicklung, Vernetzung kultureller Initiativen, Hervorhebung des kulturellen Erbes und Gesetzeskonformität bewertet. Die fortlaufenden Einreichungsmöglichkeiten bieten maximale Flexibilität bei der Planung und Umsetzung ambitionierter Kulturprojekte. Durch die Verbindung von Tradition und Innovation eröffnet diese Förderlinie nachhaltige Perspektiven für eine vielfältige Kulturlandschaft in Niederösterreich.

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