Zuschuss

Förderung von Länderkooperationen

Zuschüsse für die intensivere Zusammenarbeit und verstärkte Kooperationen des Landes Kärnten mit seinen Nachbarregionen und Nachbarländern. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der intensiveren Zusammenarbeit und verstärkten Kooperationen des Landes Kärnten mit seinen Nachbarregionen und Nachbarländern durch finanzielle Zuschüsse.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag
  • Subventionserklärung
  • Förderungszusage durch den politischen Referenten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Subventionserklärung
  3. Finanzierungsplan
  4. Original-Rechnungsbelege samt Zahlungsbestätigungen

Beschreibung

In Kärnten steht ein Zuschussprogramm zur Verfügung, das natürliche und juristische Personen, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen anspricht. Ziel ist die Stärkung grenzüberschreitender Partnerschaften und gemeinsamer Projekte in den Bereichen Regionalförderung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Durch finanzielle Unterstützung werden Initiativen gefördert, die den Austausch mit Nachbarregionen und -staaten intensivieren. Die offene Antragsmöglichkeit ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung und Umsetzung von Kooperationsvorhaben zwischen Kärnten und angrenzenden Gebieten.

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Interessierte einen schriftlichen Antrag und eine Subventionserklärung einreichen sowie eine Förderungszusage des zuständigen politischen Referent:innen vorlegen. Ergänzend ist ein detaillierter Finanzierungsplan beizulegen. Nach Projektabschluss erfolgt die Abrechnung mittels Original-Rechnungsbelegen und Zahlungsbestätigungen, um den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel nachzuweisen. Da der Förderzeitraum unbegrenzt ist und Anträge fortlaufend angenommen werden, können Antragstellende ihre Vorhaben flexibel initiieren und von dynamischen Kooperationen profitieren.

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