Förderung von Lärmschutzmaßnahmen
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Landesstraßen in der Steiermark. Gefördert werden Einbau von Lärmschutzfenstern und Errichtung von Lärmschutzwänden im Selbstbau. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Landesstraßen und Eisenbahn-Bestandsstrecken in der Steiermark: Einbau von Lärmschutzfenstern in Wohnobjekten und Errichtung von Lärmschutzwänden im Selbstbau zur Verringerung des Straßen- und Schienenverkehrslärms.
Förderfähige Ausgaben
- Lieferung von Lärmschutzfenstern und -türen
- Montagekosten
- Schalldämmlüfter
- Pauschale für Fassadennebenarbeiten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Innenausbau
- Reinigungs- und Aufräumarbeiten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnobjekt an Landesstraße oder Eisenbahn-Bestandsstrecke
- Lärmbelastung überschreitet Grenzwerte (Tags ≥60 dB(A) / Nacht ≥50 dB(A))
- Hauptwohnsitz und bewohnt zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Eigentum oder Mietverhältnis mindestens 10 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Meldezettel
- Grundbuchauszug oder Mietvertrag
- Kostenvoranschlag für Fenster und Türen
- Prüfzeugnis Schalldämmmaß
- Rechnungen und Zahlungsbelege
Bewertungskriterien
- Lärmpegel
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
- Datum der Antragstellung
Beschreibung
Die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen in der Steiermark richtet sich an Eigentümer:innen und Hauptmieter:innen von Wohngebäuden, deren Hauptwohnsitz direkt an bestehenden Landesstraßen oder ÖBB-Bestandsstrecken liegt und die mit Verkehrslärm von ≥ 60 dB(A) tags bzw. ≥ 50 dB(A) nachts konfrontiert sind. Ziel der Unterstützung ist die wirksame Verringerung der Straßen- und Schienenimmissionen durch den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Außentüren sowie durch den Selbstbau von Lärmschutzwänden. Dabei werden sowohl fachgerecht montierte Lärmschutzfenster und der Einbau von Schalldämmlüftern in Schlafräumen als auch selbst erstellte Schallschutzwände gefördert. Die Förderquote reicht von 50 % bis 100 % der anerkannten Ausgaben, maximal jedoch bis zu 10 000 € pro Wohneinheit. Die Förderung steht Privatpersonen zur Verfügung und kann fortlaufend beantragt werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben der nachgewiesenen Hauptwohnsitznutzung und mindestens zehnjährigem Eigentum oder Mietverhältnis der Nachweis der Überschreitung der Lärmgrenzwerte. Anträge können jederzeit ohne Ausschlussfrist eingereicht werden. Zur Prüfung der Förderwürdigkeit sind folgende Unterlagen erforderlich: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Meldezettel, Grundbuchauszug oder Mietvertrag, Kostenvoranschlag für Fenster und Türen, Prüfzeugnis für das Schalldämmmaß sowie Rechnungen und Zahlungsbelege. Die Bewertung erfolgt nach Lärmpegel, Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und Eingangsdatum des Antrags. Abwicklung und Auszahlung erfolgen nach Vorlage der Schlussrechnungen durch die Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau der Steiermärkischen Landesregierung.