Zuschuss

Förderung von Maßnahmen der Abfall- und Ressourcenwirtschaft

Förderung von Projekten, Studien, Konzepten und Gutachten in der Abfall- und Ressourcenwirtschaft in der Steiermark. Anträge können jederzeit gestellt werden und sollten vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Projekten, Studien, Konzepten, Untersuchungen und Gutachten als Maßnahmen von Abfallverbänden, Gemeinden, Institutionen und Einzelpersonen zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen gemäß AWG 2002 i.d.g.F. bzw. StAWG 2004.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen müssen in der Steiermark umgesetzt werden
  • Darstellung der Maßnahme und Ergebnisse in Form eines Projektantrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag mit Projektskizze
  2. Finanz- und Zeitplan
  3. Angaben zu Beteiligten
  4. Angaben zur Zielgruppe

Beschreibung

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Vorhaben, die zu einer effizienten Abfall- und Ressourcenwirtschaft in der Steiermark beitragen. Ziel ist die gezielte Lenkung von Stoffströmen und das Schließen geschlossener Kreisläufe, um den Nutzungsgrad natürlicher Materialien zu maximieren und Umweltbelastungen zu reduzieren. Gefördert werden Projekte, Studien, Konzepte, Untersuchungen und Gutachten, die innovative Ansätze im Umwelt- und Naturschutz, in Forschung & Innovation sowie in Energieeffizienz & Klimaschutz verfolgen. Als Antragstellende kommen Abfallverbände, Gemeinden, Institutionen, Vereine, Privatpersonen und wissenschaftliche Einrichtungen infrage. Eine fristunabhängige Antragstellung ist jederzeit möglich, wobei der Projektbeginn vor der Einreichung liegen muss, um eine ordnungsgemäße Prüfung und Bewilligung sicherzustellen.

Die Zuschussförderung deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab und setzt eine detaillierte Projektbeschreibung mit Finanz- und Zeitplan, Angaben zu Beteiligten sowie zur definierten Zielgruppe voraus. Nach positiver fachlicher und rechnerischer Prüfung sowie Abschluss eines Fördervertrages erfolgt die Auszahlung wahlweise in Tranchen, wobei eine Akontierung von 50 % des Förderbetrages nach nachgewiesenem Programmstart möglich ist. Kosten für die Antragstellung fallen nicht an. Das seit dem 16. Dezember 2013 laufende Programm bietet eine verlässliche Basis für innovative und nachhaltige Maßnahmen und richtet sich an all jene, die durch praxisnahe und wissenschaftlich fundierte Konzepte einen Beitrag zur abfallwirtschaftlichen Zielerreichung gemäß AWG 2002 i.d.g.F. und StAWG 2004 leisten möchten.

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