Zuschuss

Förderung von Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft in Salzburg

Unterstützung von kommunalen Wasser- und Abwasserprojekten in Salzburg: Investitionen in Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Einzel- und Kleinabwasseranlagen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Investitionen in der kommunalen Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie von Einzel- und Kleinabwasserbeseitigungsanlagen gemäß den Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die höchstmögliche Förderung durch das Bundesministerium muss ausgeschöpft werden. Ausnahme: Schuldendienstförderung für Sanierungen älter als 30 Jahre, wenn keine Bundesförderung mehr möglich ist.
  • Projekte müssen mit dem örtlichen Raumordnungskonzept übereinstimmen.
  • Flächensparende Siedlungsentwicklung ist zu beachten.
  • Förderwerber müssen Einsicht in Gebarungsunterlagen gewähren.
  • Verwendungsnachweis ist vorzulegen.
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Die Förderung von Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft in Salzburg unterstützt Investitionen zur Sicherstellung einer hochwertigen Trinkwasserversorgung und einer leistungsfähigen Abwasserentsorgung auf kommunaler Ebene. Im Fokus stehen sowohl große kommunale Systeme als auch Einzel- und Kleinabwasserbeseitigungsanlagen. Das Programm ermöglicht Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasserverbände, ihre Infrastruktur gemäß den Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg zu modernisieren und auszubauen. Dabei werden Projekte gefördert, die eine flächensparende Siedlungsentwicklung berücksichtigen und im Einklang mit örtlichen Raumordnungskonzepten stehen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Planungssicherheit gewährleistet ist.

Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen, die neben der Investitionsförderung auch die Betriebs- und Schuldendienstkosten einreichen können. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die vollständige Ausschöpfung bundesstaatlicher Fördermittel, der Nachweis geordneter Gebarung sowie die Messung des Wasserverbrauchs mittels Zähler. Zudem ist die Dokumentation der Mittelverwendung erforderlich, andernfalls droht eine Rückforderung. Durch die Zustimmung zur Veröffentlichung von Förderhöhe, Zweck und Adressdaten im Subventionsbericht wird Transparenz geschaffen. Hauskanalanschlüsse dürfen maximal 30 m vom Reinigungs­schacht entfernt sein und es müssen Mindestgebühren für Wasser- und Abwasser­anschlüsse erhoben werden. Diese klare Struktur fördert nachhaltige und verlässliche Wasserinfrastrukturprojekte in ganz Salzburg.

Antrag starten →