Förderung von Naturschutzmaßnahmen
Förderung von Vereinen und Institutionen in Burgenland für Projekte und Bildungsmaßnahmen zum Natur- und Artenschutz und zur nachhaltigen Entwicklung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vereinen und Institutionen, die Projekte und Bildungsmaßnahmen durchführen, die konkrete Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und dem Natur- und Artenschutz leisten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ein Antrag ist vor Beginn des geplanten Projektes zu stellen.
- Alle zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beifügen (Finanzierungspläne, Berechnung und Bedeckung eventueller Folgekosten, Kosten- und Nutzenuntersuchungen, Bilanzen usw.)
- Organisationen müssen fachlich und ressourcenmäßig zur Durchführung von Naturschutz-, Artenschutz- und Nachhaltigkeitsprojekten befähigt sein.
- Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Fördermittel müssen gewährleistet sein.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan
- Berechnung und Bedeckung eventueller Folgekosten
- Kosten- und Nutzenuntersuchung
- Bilanzen
- Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege
- Bankkontoauszüge
- Projektbericht
Beschreibung
Mit der Förderung von Naturschutzmaßnahmen unterstützt das Land Burgenland kontinuierlich Vereine, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, zukunftsweisende Projekte und Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Umwelt‐/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz umzusetzen. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden, um Zuschüsse für Initiativen zu erhalten, die konkrete Beiträge zum Natur‐ und Artenschutz sowie zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leisten. Voraussetzung ist eine fachliche und ressourcenmäßige Befähigung zur Durchführung von Naturschutz‐, Artenschutz‐ und Nachhaltigkeitsprojekten. Jede Antragstellung muss von umfassenden Unterlagen begleitet werden, darunter Finanzierungspläne, Kosten‐Nutzen‐Untersuchungen, Berechnungen und Bedeckungsnachweise eventueller Folgekosten sowie Bilanzen.
Die Förderung zielt darauf ab, Vereins‐ und Institutionsprojekte in Burgenland langfristig zu stärken und die verantwortungsbewusste Nutzung öffentlicher Mittel sicherzustellen. Die Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes sind nachzuweisen. Zur Verwendungsabrechnung sind Originalrechnungen, Zahlungsbelege, zugehörige Bankkontoauszüge und ein detaillierter Projektbericht erforderlich. Dieser transparente Prozess garantiert eine solide Dokumentation und ermöglicht es, erfolgreiche Naturschutz‐ und Nachhaltigkeitsinitiativen nachhaltig zu verankern. Durch den dauerhaft offenen Förderzeitraum können engagierte Teilnehmer:innen ihre Ideen flexibel realisieren und aktiv zum Schutz der regionalen Biodiversität beitragen.