Förderung von solarthermischen Anlagen
Direkte Förderung für neue solarthermische Anlagen in der Steiermark: Zuschüsse bis zu 30 % der Investitionskosten. Anträge noch bis 31.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in neue solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in privaten und öffentlichen Gebäuden wie Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäudeteilen sowie für Kleinstunternehmer:innen.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Montagekosten
- Regeltechnik und Wärmemengenzähler
- Gedämmte Verbindungsleitungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Begleitende bauliche Maßnahmen wie Künetten und Übergabestationen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Keine Lieferung und Montage vor Antragstellung
- Solarkollektoren mit Austria-Solar-Gütesiegel, UZ 15 oder Solar Keymark
- Installation eines Wärmemengenzählers oder Wärmemengenbilanzierung
- Keine Inanspruchnahme weiterer Förderungen durch Landesdienststellen oder Landwirtschaftskammer
- Einhaltung aller relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fertigstellungsmeldung mit Antragsnummer
- Bestätigungsblatt
- Nachweis der Zertifizierung der Solarkollektoren
- Kollektorprüfbericht
- Rechnungen mit Zahlungsnachweisen
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Die Förderung von solarthermischen Anlagen der Steiermark richtet sich an Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Vereine, Unternehmen bis zur Kleinstunternehmer:innen-Größe sowie öffentliche Einrichtungen in Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und Sportanlagen. Ziel ist es, nachhaltige Investitionen in neue solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung zu stärken. Damit will das Land Steiermark die Energieeffizienz steigern, erneuerbare Energiequellen nutzen und einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gefördert werden bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten – höchstens 300 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Die beantragbare Bruttokollektorfläche variiert je nach Gebäudetyp und Nutzung. Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft bis zum 31. Dezember 2025, womit langfristige Planungssicherheit gewährleistet wird.
Gefördert werden Materialkosten, Montagekosten, Regeltechnik, Wärmemengenzähler und gedämmte Verbindungsleitungen. Ausgeschlossen sind begleitende bauliche Maßnahmen wie Künetten oder Übergabestationen sowie Immobilienanschaffungen. Voraussetzung ist, dass Lieferung und Montage erst nach der Förderzusage erfolgen, zertifizierte Solarkollektoren (Austria-Solar-Gütesiegel, UZ 15 oder Solar Keymark) eingesetzt werden und ein Wärmemengenzähler installiert ist oder eine Wärmemengenbilanzierung erfolgt. Außerdem dürfen keine weiteren Landesförderungen beansprucht werden und bei unternehmerischer Tätigkeit muss eine De-minimis-Erklärung vorgelegt werden. Die zweistufige Abwicklung umfasst einen Förderungsantrag und eine Fertigstellungsmeldung innerhalb von zwölf Monaten. Auf diese Weise wird eine transparente und zielgerichtete Förderung sichergestellt.