Förderung von Sportfachverbänden
Förderung von Sportfachverbänden in der Steiermark für die Durchführung und Beschickung von Meisterschaften, administrative Unterstützung, Nachwuchs- und Jugendförderung sowie Aus- und Fortbildungen. Antragstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Den von der Landessportorganisation anerkannten steirischen Fachverbänden werden für die Durchführung und Beschickung steirischer Meisterschaften und diverser anderer Sportveranstaltungen, die Beschickung von Staatsmeisterschaften und österreichischen Meisterschaften, administrative Unterstützung, Nachwuchs- bzw. Jugendförderung, erzielte Erfolge in der allgemeinen Klasse und im Nachwuchs, in Anspruch genommene Untersuchungen in den Bereichen Sportmedizin, Sportwissenschaft, Sportpsychologie und Sporternährung sowie für die Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern Förderungsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderfähige Ausgaben
- Durchführung und Beschickung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen
- Administrative Unterstützung
- Nachwuchs- und Jugendförderung
- Prämien für erzielte Erfolge
- Untersuchungen in Sportmedizin, Sportwissenschaft, Sportpsychologie und Sporternährung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Neubau und Sanierung von Sportstätteninfrastruktur
- Ankauf von Grundstücken bzw. Gebäuden
- Tilgung von Schulden
- Rechts- und Beratungskosten
- Miet- und Pachtzinszahlungen
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung durch die Landessportorganisation Steiermark
- Nicht erwerbsmäßige Sporttätigkeit
- Einhaltung aufrechter Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung
- Vorhandene Sportförderungsmittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt "Sportförderung-Antrag"
- Nachweise wie Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Weitere Unterlagen auf Anforderung
Beschreibung
Förderung von Sportfachverbänden in der Steiermark richtet sich an gemeinnützige, von der Landessportorganisation anerkannte Fachverbände, die im nicht erwerbsmäßigen Sportbereich agieren. Fortlaufend können Zuschüsse beantragt werden, um steirische Meisterschaften und weitere Sportveranstaltungen zu organisieren und zu beschicken, Landes- und Staatsmeisterschaften vorzubereiten sowie administrative Aufgaben zu unterstützen. Darüber hinaus stehen Mittel für die gezielte Nachwuchs- und Jugendförderung bereit, um Erfolge in der allgemeinen Klasse wie im Nachwuchsbereich zu honorieren. Auch Untersuchungen in den Bereichen Sportmedizin, Sportwissenschaft, Sportpsychologie und Sporternährung sowie die Aus- und Fortbildung von Übungsleiter:innen werden durch diese Förderung ermöglicht, um die Qualität des Sports nachhaltig zu steigern.
Gefördert werden Ausgabepositionen wie Durchführung und Beschickung von Wettkämpfen, Personal- und Sachkosten für Verwaltung, Prämien für herausragende Leistungen, wissenschaftliche Untersuchungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Trainer:innen. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist die Anerkennung durch die Landessportorganisation Steiermark, eine nicht erwerbsmäßige Sporttätigkeit, die Einhaltung aufrechter Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung sowie das Vorhandensein von Sportförderungsmitteln. Nicht förderfähig sind unter anderem bauliche Maßnahmen, Grundstücks- und Gebäudekäufe, Rechts- und Beratungskosten, Mietzahlungen, Publikationen, Betriebskosten sowie Motorsportveranstaltungen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich; es bedarf des ausgefüllten Formblatts "Sportförderung-Antrag", von Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen sowie gegebenenfalls weiterer Unterlagen auf Anforderung.