Zuschuss

Förderung von Tageszentren für SeniorInnen im Bundesland Salzburg

Das Land Salzburg gewährt Zuschüsse für Tageszentren für Seniorinnen und Senioren: Pro Besuch eines Tagesgastes wird ein Betrag bis zum festgelegten Höchstwert gefördert. Anträge sind jährlich bis zum 15.06. für das Folgejahr einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung des Betriebs von Tageszentren für Seniorinnen und Senioren im Bundesland Salzburg, um leistbare Pflege- und Betreuungsangebote zu schaffen, den Verbleib im eigenen Haushalt zu ermöglichen und Angehörige zu entlasten.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuschuss pro Tagesgast-Besuch bis zum festgelegten Maximalbetrag

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tageszentrum darf nicht gemäß § 31 Salzburger Pflegegesetz untersagt sein
  • Prüfung der Voraussetzungen laut Richtlinie für Landeszuschüsse für den Betrieb eines Tageszentrums

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen
  2. Verwendungsnachweise
  3. Statistikmeldung

Beschreibung

Das Land Salzburg unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Schaffung und dem Betrieb von Tageszentren für Senior:innen im Bundesland Salzburg. Für jede Inanspruchnahme eines Tagesbetreuungsplatzes wird pro Besuch ein Zuschuss bis zu einem festgelegten Maximalbetrag gewährt, um die Kosten für pflegebedürftige Personen sozial verträglich zu gestalten. Ziel ist es, durch ein flexibles und bedarfsorientiertes Angebot den Verbleib im eigenen Haushalt zu ermöglichen, soziale Teilhabe zu fördern und Angehörige im Pflegealltag zu entlasten. Die Tageszentren bieten neben Verpflegung und pflegerischer Betreuung vielfältige Beschäftigungs- und Beratungsangebote, um ein ganzheitliches Betreuungsumfeld sicherzustellen.

Förderberechtigt sind Einrichtungen, die nicht gemäß § 31 Salzburger Pflegegesetz untersagt sind und die Vorgaben der Richtlinie für Landeszuschüsse zum Betrieb eines Tageszentrums erfüllen. Anträge sind jährlich bis zum 15. Juni für das folgende Jahr beim Referat Pflege und Betreuung des Amtes der Salzburger Landesregierung einzureichen. Bewilligte Mittel werden anhand der nachgewiesenen Besuchszahlen ausgezahlt und setzen einen Förderansuchen, Verwendungsnachweise sowie eine Statistikmeldung voraus. Durch diese finanzielle Unterstützung können Träger:innen ein bedarfsorientiertes, qualitätsgesichertes Tagespflegeangebot etablieren, das sowohl Senior:innen als auch deren Angehörigen nachhaltige Entlastung bietet und die Versorgung älterer Menschen im vertrauten Umfeld stärkt.

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