Förderung von Vorbereitungslehrgängen zur Berufsreifeprüfung
AbsolventInnen landwirtschaftlicher Fachschulen in der Steiermark erhalten eine Teilkostenrückerstattung für Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung in vier Modulen. Anträge sind jährlich im April und Oktober möglich. Förderung gültig bis 31.07.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Absolventinnen und Absolventen landwirtschaftlicher Fachschulen bei ihrem Erwerb der Berufsreifeprüfung durch teilweise Kostenrückerstattung der Lehrgangsgebühren.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten für Vorbereitungslehrgänge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Absolventen von landwirtschaftlichen Fachschulen mit positivem Abschlusszeugnis
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
- Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung
- Zahlungsnachweis über Kurskosten für zwei Module
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des positiven Abschlusszeugnisses der Fachschule
- Kopie des Meldezettels
- Zahlungsnachweis über die Einzahlung der Kurskosten für zwei Module
Beschreibung
Die Förderung von Vorbereitungslehrgängen zur Berufsreifeprüfung unterstützt Absolvent:innen landwirtschaftlicher Fachschulen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark dabei, die Berufsreifeprüfung in bis zu vier Modulen abzulegen. Als direkte Zuschussleistung werden Teilkosten der Kursgebühren rückerstattet, sobald für zwei dieser Module ein Zahlungsnachweis erbracht wurde. Die Fördermaßnahme ist im Bereich Aus- & Weiterbildung angesiedelt und wird bis zum 31. Juli 2028 angeboten. Anträge können jeweils zwischen dem 1. und 30. April sowie dem 1. und 31. Oktober eingereicht werden, wodurch eine regelmäßige Förderung in zwei Jahresterminen gewährleistet wird.
Förderberechtigt sind Fachschulabsolvent:innen mit positivem Abschlusszeugnis, die an einem Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung teilnehmen und ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen: Kopie des positiven Abschlusszeugnisses, Kopie des aktuellen Meldezettels sowie Zahlungsnachweis über die geleisteten Kursgebühren für mindestens zwei Module. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Fachschule, die den Förderantrag entgegennimmt und die beantragte Teilkostenrückerstattung auf Basis der eingereichten Nachweise bewilligt.