Zuschuss

Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen gemäß § 7 NÖ Jugendgesetz

Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen zur Niederösterreichischen Jugend durch Vergabe von Aufträgen an qualifizierte Personen und Institutionen. Laufend seit 01.03.2020.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten, die die NÖ Jugend betreffen, durch die Vergabe von Aufträgen über wissenschaftliche Untersuchungen an qualifizierte Personen und Institutionen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einladung zur Anbotsvorlage
  • Anbotsüberprüfung
  • Auftragsvergabe
  • Übergabe der abgeschlossenen Arbeit zur Verwertung an das Landesjugendreferat

Beschreibung

Seit dem 1. März 2020 ermöglicht die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen gemäß § 7 NÖ Jugendgesetz eine kontinuierliche Finanzierung empirischer Studien zur Lebenssituation der Jugend in Niederösterreich. Die Förderart ist als direkter Zuschuss konzipiert, wobei kein pauschales Gesamtvolumen ausgeschrieben wird und jede Projekteinreichung individuell bewertet wird. Förderberechtigt sind private Personen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Organisationen sowie Unternehmen. Über direkte Zuschüsse werden Aufträge an qualifizierte Forscher:innen und Institutionen im Themenfeld Forschung & Innovation vergeben, um belastbare Daten zu gewinnen und fundierte Analysen zu Lebenswelten, Entfaltungsräumen und Bedürfnissen von Jugendlichen im Bundesland zu erstellen. Die Zuwendungen werden projektbezogen bemessen, und eine zeitliche Befristung der Förderperiode entfällt, um langfristige Forschungsprojekte zu ermöglichen.

Grundlage der Zuwendung bildet § 7 des NÖ Jugendgesetzes, wobei die Auswahl über eine formalisierte Verfahrensabfolge erfolgt: Zuerst lädt die zuständige Abteilung des Amtes der NÖ Landesregierung zur Angebotsvorlage ein, gefolgt von einer Angebotsprüfung und der Auftragsvergabe. Nach Projektabschluss ist die vollständige Arbeit dem Landesjugendreferat zur weiteren Verwertung zu übergeben. Die Ergebnisse fließen in Planungs- und Förderentscheidungen ein und stärken die evidenzbasierte Gestaltung der Jugendpolitik. Die Verwaltungsabwicklung liegt in der Verantwortung der Abteilung Finanzen (F1) und gewährleistet eine zweckmäßige Mittelverwendung. Wichtige Merkzahl für die Identifikation im Transparenzportal ist die Referenznummer 1046796, wobei eine unbefristete Antragsmöglichkeit besteht.

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