Zuschuss

Förderung von zwei- und mehrsprachigen Kinderbetreuungseinrichtungen

Förderung von zweisprachig oder mehrsprachig geführten Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten zur Deckung des Betriebsabganges. Auszahlung erfolgt jeweils am 1. Juli und 1. Dezember. Gültig seit 01.01.2014 ohne Befristung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Deckung des Betriebsabganges für zweisprachig oder mehrsprachig geführte Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebsausgaben (Deckung des Betriebsabganges)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Kindergarten-Landesbeitrag nach § 21 Abs 3 des Kindergartengesetzes 1992
  • Beschäftigung von Kindergärtnerinnen mit besonderen Anstellungserfordernissen gemäß § 6 K-KGFG
  • Verpflichtung, den Kindergärtnerinnen jährlich mindestens 16 Stunden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich der zwei- oder mehrsprachigen Sprachpädagogik ohne finanzielle Einbußen zu ermöglichen
  • Umsetzung eines sprachpädagogischen Konzeptes für zwei- oder mehrsprachige Erziehung und Betreuung gemäß den Richtlinien des Fonds
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Beschreibung

Die Förderung von zwei- und mehrsprachig geführten Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen dabei, den laufenden Betriebsabgang auszugleichen. Im Rahmen dieses unbefristeten Zuschusses werden Einrichtungen, die zweisprachige oder mehrsprachige Konzepte umsetzen, finanziell entlastet. Der Kindergartenfonds Kärnten zielt darauf ab, qualitativ hochwertige, sprachpädagogische Betreuung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten und somit einen Beitrag zu Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung zu leisten. Zwei Auszahlungen pro Jahr am 1. Juli und 1. Dezember sichern eine verlässliche Liquidität und tragen zur langfristigen Planungssicherheit bei.

Die Förderung richtet sich an Träger:innen von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten, die die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergarten-Landesbeitrag (§ 21 Abs. 3 KG 1992) erfüllen und Kindergärtner:innen mit den besonderen Anstellungserfordernissen (§ 6 K-KGFG) beschäftigen. Ein integraler Bestandteil ist die jährliche Ermöglichung von mindestens 16 Stunden Fort- und Weiterbildung im Bereich mehrsprachiger Sprachpädagogik ohne finanzielle Nachteile. Voraussetzung ist außerdem die Umsetzung eines fundierten sprachpädagogischen Konzepts gemäß den Richtlinien des Fonds sowie das Erheben von Elternbeiträgen in mindestens der vom Fonds festgelegten Mindesthöhe (§ 8 K-KGFG). Die Förderfähigkeit erstreckt sich dabei ausschließlich auf Betriebsausgaben zur Deckung des Betriebsabganges. Anträge können jederzeit gestellt werden; die Entscheidung über die Fördersumme erfolgt jährlich im Kuratorium.

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