Zuschuss

Förderungen bestimmter zweckgebundener Forschungsprojekte bei Feder- und Haarwild

Förderung zweckgebundener Forschungsprojekte zum Schutz, zur Regulierung und Nutzung von Feder- und Haarwild in Niederösterreich. Laufende Antragstellung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Es werden Projekte gefördert, die der Forschung zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände des Federwildes sowie zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Haarwildes dienen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Positive fachliche Beurteilung des Ansuchens durch die NÖ Landesregierung
  • Genehmigung der Fördermittel durch den NÖ Landtag
  • Einreichen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 63 Abs. 4 NÖ Jagdgesetz 1974
  • Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Einhaltung der Richtlinien
  • Einreichung des Projektplans mit Finanzierungsplan, Kostenaufstellung und Darstellung des öffentlichen Interesses
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Darstellung des öffentlichen Interesses
  2. Detaillierter Projektplan mit Zuordnung der benötigten Mittel
  3. Finanzierungsplan inklusive Gesamtkosten und beantragtem Förderbetrag
  4. Erklärung über andere beantragte oder erhaltene öffentliche Mittel
  5. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung gemäß NÖ Jagdgesetz

Beschreibung

Diese Förderung unterstützt zielgerichtete Forschungsprojekte zum Schutz, zur Regulierung und zur nachhaltigen Nutzung von Feder- und Haarwild in Niederösterreich. Im Fokus stehen Untersuchungen zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Bewertung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung natürlicher Lebensräume. Das Instrument richtet sich an natürliche und juristische Personen ebenso wie an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Interessenverbände, sonstige Vereine und Stiftungen. Die Fördermaßnahme kann fortlaufend beantragt werden und erfolgt in Form eines Zuschusses. Dazu ist ein inhaltlich ausgearbeiteter Projektplan mit Finanzierungs- und Kostenaufstellung sowie eine hinreichende Darstellung des öffentlichen Interesses vorzulegen. Anträge werden fachlich von Expert:innen der NÖ Landesregierung beurteilt und nach Genehmigung im NÖ Landtag bewilligt.

Förderungswerber:innen müssen eine Verpflichtungserklärung gemäß § 63 Abs. 4 NÖ Jagdgesetz 1974 unterzeichnen und nachweisen, dass keine widerstreitenden öffentlichen Mittel für dasselbe Vorhaben beantragt oder bezogen wurden. Einzureichen sind die Projektbeschreibung inklusive öffentlichem Interesse, ein detaillierter Finanzierungsplan, eine Kostenaufstellung sowie gegebenenfalls Erklärungen zu weiteren Zuwendungen. Die Antragstellung ist kostenfrei und seit dem 16. Januar 2014 fortlaufend möglich. Nach Bewilligung ist jährlich bis 31. März eine Dokumentation der wissenschaftlichen Ergebnisse, eine abschließende Kostendarstellung samt Belegen und eine Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel erforderlich.

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