Förderungen für Nationalparks
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Nationalparkgesellschaften in Wien und anderen Bundesländern, um Schutzgebiete von nationaler und internationaler Bedeutung zu erhalten und Bildungs- und Erholungsangebote zu ermöglichen. Laufende Einreichung möglich, gültig ab 01.01.2013.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Errichtung und dem Betrieb der Nationalparkgesellschaften zur internationalen Anerkennung nach den Kriterien der IUCN-Kategorie II, zum Schutz und Erhalt naturnaher und landschaftlich wertvoller Gebiete, zur Bewahrung repräsentativer Landschaftstypen inklusive naturnaher Kulturlandschaften und ihrer Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Ermöglichung der Erlebbarkeit dieser Gebiete zu Bildungs- und Erholungszwecken.
Förderfähige Ausgaben
- Flächensicherung
- Vertragsnaturschutz
- Personalkosten
- Artenschutzmaßnahmen
- Naturraummanagement
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Konsistenz der Jahresprogramme/Projekte mit der Nationalpark-Strategie Österreich 2020+
- Beschluss der Jahresprogramme/Projekte durch die Generalversammlungen, Kuratorien bzw. den Vorstand
- Sicherstellung eines effektiven, transparenten und sparsamen Mitteleinsatzes durch die Nationalparkverwaltung
Beschreibung
Die Förderinitiative unterstützt Nationalparkgesellschaften und -verwaltungen im Raum Wien sowie in weiteren Bundesländern bei der langfristigen Sicherung und dem Betrieb von Schutzgebieten von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit dem 01.01.2013 beteiligt sich der Bund im Rahmen von Art. 15a B-VG mit kontinuierlich einreichbaren Zuschüssen an der Finanzierung gemeinnütziger Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Förderberechtigt sind alle juristischen Träger, deren Jahresprogramme und Projekte konsistent zur Nationalpark-Strategie Österreich 2020+ stehen. Ein Beschluss durch Generalversammlungen, Kuratorien oder Vorstand sowie ein sparsamer, transparenter Mitteleinsatz durch die Nationalparkverwaltung bilden dabei wesentliche Voraussetzungen.
Die Mittel dienen der Errichtung und dem Betrieb nach den Kriterien der IUCN-Kategorie II. Im Fokus steht der Erhalt naturnaher Kulturlandschaften, der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie die Ermöglichung attraktiver Bildungs- und Erholungsangebote. Anrechenbar sind Ausgaben für Flächensicherung, Vertragsnaturschutz, Personalkosten, Artenschutzmaßnahmen, Naturraummanagement, Forschungs- und Bildungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherangebote und ‑infrastruktur. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung der Nationalparks, die repräsentative Landschaftstypen bewahrt, die Umweltqualität verbessert und den Klimaschutz unterstützt.