Zuschuss

Förderungen für Pflegeausbildung

Finanzielle Anreize für Pflegeausbildungen im Land Niederösterreich: NÖ Pflegeausbildungsprämie und NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Ziel der Unterstützung ist die nachhaltige Abdeckung des qualitativen und quantitativen Arbeitskräftebedarfes im Gesundheits- und Sozialbereich im Land Niederösterreich und damit die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung der niederösterreichischen Bevölkerung. Zusätzliche Vorkehrungen sollen die Ausbildung im Pflegebereich bis 2030 attraktiver machen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Absolvierung einer der geförderten Ausbildungen (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege, Fach- oder Diplomsozialbetreuung oder Dorfhelferin/Dorfhelfer)
  • Ausbildung an einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptionsbestätigung
  • bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung
  • kein Bezug eines Pflegestipendiums des AMS (für Pflegeausbildungsprämie)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Registrierungsbestätigung
  2. Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptionsbestätigung
  3. Nachweis der Ausbildung

Beschreibung

Im Land Niederösterreich wird mit einer kontinuierlichen Förderinitiative die Ausbildung im Pflege- und Betreuungsbereich gestärkt. Ziel ist die nachhaltige Deckung des qualitativen und quantitativen Arbeitskräftebedarfs im Gesundheits- und Sozialsektor bis zum Jahr 2030. Hierfür stehen zwei Förderinstrumente zur Verfügung: die NÖ Pflegeausbildungsprämie für Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege sowie zur Fach- und Diplomsozialbetreuung und das NÖ Dorfhelfer:innen-Stipendium für die Ausbildung zur Dorfhelfer:in. Durch direkte Zuschüsse werden finanzielle Anreize geschaffen, um Pflegekarrieren in Niederösterreich noch attraktiver zu gestalten und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten.

Geförderte Privatpersonen können Anträge jederzeit bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich (GFF) einreichen, sofern die Ausbildung an einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung bereits begonnen hat oder in Kürze startet. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweis der jeweiligen Ausbildung, eine aktuelle Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung und bei der Pflegeausbildungsprämie der Verzicht auf ein Pflegestipendium des AMS. Zur Einreichung gehören eine Registrierungsbestätigung, das Dokument über die Ausbildungsaufnahme sowie die Schulbestätigung. Detaillierte Regelungen zu Berechtigung, Einreichfristen und Förderrichtlinien finden sich in den offiziellen Förderunterlagen der GFF und gewährleisten einen transparenten und unkomplizierten Antragsprozess.

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