Förderungen Generationen gem. allgemeiner Förderrichtlinie
Finanzielle Förderung von Projekten sowie Sach- und Strukturkosten zur gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Seniorinnen und Senioren in Salzburg. Anträge spätestens 2 Monate vor Projektbeginn bzw. bis zum 30.06. des Vorjahres einreichen. Laufend gültig seit 01.07.2020.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt auf die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Seniorinnen und Senioren ab und unterstützt Aktivitäten von SeniorInnenorganisationen, um soziale Kontakte, kulturelle Teilhabe und umfassende Beratungsangebote zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare
- Materialkosten
- Raummieten
- Personalkosten
- Strukturkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen und Einzelpersonen können ansuchen
- Seniorinnen ab 55 Jahren und Senioren ab 60 Jahren
- Regionale Ausgewogenheit und kooperative Projektführung sind erwünscht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Konzept/Beschreibung der Aktivität
- Budgetplan
Bewertungskriterien
- Regionale Ausgewogenheit
- Kooperative Projektumsetzung
Beschreibung
Die „Förderungen Generationen“ gemäß allgemeiner Förderrichtlinie unterstützen seit dem 1. Juli 2020 kontinuierlich Projekte in Salzburg, die auf die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Senior:innen abzielen. Gefördert werden neben konkreten Projektkosten auch Sach- und Strukturkosten, darunter Honorare, Material- und Personalkosten sowie Raummieten. Ziel ist es, Senior:innenorganisationen bei der Gestaltung von Netzwerktreffen, kulturellen Veranstaltungen und umfassenden Beratungsangeboten zu stärken. Durch diese Diversifizierung der Förderbereiche in Sozialem, Kultur sowie Arbeit & Soziales wird eine aktive Teilhabe älterer Generationen am gesellschaftlichen Leben nachhaltig gefördert.
Förderanträge können von Interessenverbänden, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen eingebracht werden, wobei Senior:innen ab 55 Jahren (Frauen) bzw. 60 Jahren (Männer) im Zentrum stehen. Eine regionale Ausgewogenheit sowie eine kooperative Projektumsetzung sind wichtige Bewertungskriterien. Anträge sind laufend möglich und müssen spätestens zwei Monate vor Projektbeginn bzw. für Jahresförderungen bis zum 30. Juni des Vorjahres eingereicht werden. Der Antrag umfasst das ausgefüllte Förderansuchen, ein detailliertes Konzept der Aktivität und einen Budgetplan. Nach positiver Prüfung erfolgt eine schriftliche Zusage mit Festlegung von Fördersumme, Auszahlungsmodalitäten und Frist für den Verwendungsnachweis (in der Regel bis 31. März des Folgejahres). So eröffnet dieses Förderinstrument Senior:innen neue Möglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Integration.