Zuschuss

Förderungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen

Förderung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen in Oberösterreich. Anträge bis 31.12.2025 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 30.000 € pro Einzelfall
Förderquote: bis 30%

Förderziel

Förderung von freiwilligen technischen und organisatorischen Maßnahmen in oberösterreichischen Betrieben und Einrichtungen zur Verringerung und Vermeidung von betrieblichen Lärmemissionen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben umgesetzt werden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Ansuchen ist vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, bei der Landesförderstelle oder der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einzureichen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Maßnahmen zur Reduktion von betrieblichem Lärm müssen in Eigeninitiative gesetzt werden.
  • Der bescheidkonforme Anlagenbetrieb im Bestand ist bei der Antragstellung nachzuweisen.
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF. und der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt)
  2. Technisches Datenblatt/Beschreibung der Lärmreduzierungsmaßnahme
  3. Kostenaufstellung
  4. Alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
  5. Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes (Weiterleitung an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at)

Beschreibung

Die Förderung zur freiwilligen Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen richtet sich an Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Niederlassung in Oberösterreich. Ziel ist die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgen müssen, sondern von den Antragstellenden in Eigeninitiative initiiert werden. Das Programm wird als direkter Zuschuss gewährt und ergänzt allenfalls vorhandene Bundesförderungen durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Innovative Lärmreduktionskonzepte, die nach den Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF. entwickelt werden, sollen spürbare Verbesserungen für Mitarbeitende und Anrainer:innen bewirken.

Gefördert werden bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten, höchstens jedoch 30.000 € pro Einzelfall. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein vor Beginn der rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baumausführung eingereichter Antrag sowie eine positive Förderungsbeurteilung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Bei der Antragstellung müssen der vollständig ausgefüllte Antragsvordruck, ein technisches Datenblatt zur Lärmschutzmaßnahme, eine detaillierte Kostenaufstellung, alle relevanten Genehmigungen und die Zusammenstellung des Online-Antrags des Bundes vorgelegt werden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Maßnahmen sind nach Abschluss über mindestens zehn Jahre hinaus dem angestrebten Förderzweck zu widmen und unterliegen der Kontrolle durch die zuständigen Landesstellen.

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