Zuschuss

Förderungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen

Förderung freiwilliger Investitionen zur Vermeidung und Verringerung luftverunreinigender Emissionen (z.B. PM10) in gewerblichen und industriellen Anlagen in Oberösterreich. Förderquote bis 30 %, max. 100.000 € pro Einzelfall. Anträge laufend bis 31.12.2025 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: maximal 100.000 € pro Einzelfall
Förderquote: bis 30 %

Förderziel

Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen. Gefördert werden insbesondere Primär- und Sekundärmaßnahmen zur Reduktion luftverunreinigender Stoffe sowie Maßnahmen zur Verringerung von Staubemissionen (insbesondere PM10) in gewerblichen und industriellen Anlagen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Primärmaßnahmen zur Vermeidung luftverunreinigender Stoffe
  • Sekundärmaßnahmen zur größtmöglichen Verringerung luftverunreinigender Stoffe
  • Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen (insbesondere PM10)
  • Ausstattung und Nachrüstung von Filter- und Abgasnachbehandlungssystemen
  • Fassung und Behandlung diffuser Staubemissionen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansuchen ist vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder sonstiger unwiderruflicher Verpflichtung bei der Landesförderstelle oder Kommunalkredit Public Consulting GmbH einzureichen
  • Positiver Förderbescheid der Kommunalkredit Public Consulting GmbH erforderlich
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF. und der Förderungsrichtlinien 2022 sowie der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
  • Keine Förderung für Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung gemäß AGVO nicht nachgekommen sind oder als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt)
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung
  4. Zusammenstellung des Online-Antrags des Bundes
  5. Kopie der Rechnungszusammenstellung für die Bundesförderung

Beschreibung

Innerhalb des Programms „Förderungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen“ in Oberösterreich werden freiwillige Investitionen in gewerblichen und industriellen Anlagen gefördert. Gefördert werden Primärmaßnahmen zur Vermeidung luftverunreinigender Stoffe, Sekundärmaßnahmen zur größtmöglichen Verringerung sowie gezielte Schritte zur Reduktion von Staubemissionen (insbesondere PM10). Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der anerkannten Ausgaben, maximal jedoch 100.000 € pro Einzelfall. Anträge können laufend bis zum 31.12.2025 eingereicht werden, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Das Förderziel besteht in der nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität und Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Als förderfähige Ausgaben gelten neben Prozessumstellungen und Nachrüstungen von Filter- und Abgasnachbehandlungssystemen auch die Erfassung diffuser Staubemissionen, die Optimierung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen sowie weitere technische Anlagen zur Emissionsminderung. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid der Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie die Einreichung des Antrags vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn. Die Antragstellung erfordert ein vollständig unterfertigtes Antragsformular, eine Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die Zusammenstellung des Online-Antrags des Bundes. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung gemäß AGVO nicht nachgekommen sind oder als in Schwierigkeiten gelten, sind ausgeschlossen. Nach Abschluss gilt eine zehnjährige Widmungsdauer, während der Landesstellen Kontrollmaßnahmen wie Einsicht in Unterlagen und Ortstermine durchführen können.

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