Förderungsbeiträge der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste
Anteilsmäßige Förderung der geleisteten Stunden für mobile Pflege- und Betreuungsdienste durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegehilfen und Heimhilfen in der Steiermark. Antragstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der geleisteten Stunden gemäß Normkostenfinanzierung für Gesundheitsdienste (diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegehilfen) und Heimhilfen zur Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark.
Förderfähige Ausgaben
- Geleistete Stunden gemäß Normkostenfinanzierung für Gesundheitsdienste und Heimhilfen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Qualitätskriterien des Landes
- Antragstellung für die Stundenkontingente
- Regierungssitzungsbeschluss
- Statistik und Nachweis der erbrachten Leistungsstunden (Abrechnung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der geleisteten Stunden
- Antragsunterlagen für Stundenkontingente
- Umfassende statistische Daten zu betreuenden Personen
Beschreibung
Die Landesförderung „Förderungsbeiträge der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste“ in der Steiermark bietet gemeinnützigen Organisationen einen direkten Zuschuss für geleistete Stunden durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegehilfskräfte sowie Heimhilfskräfte. Im Themenfeld Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales wird eine anteilsmäßige Finanzierung gemäß der Normkostenfinanzierung für Gesundheitsdienste ermöglicht. Mit regionaler Bindung stärkt das Programm seit dem 11.11.2013 dezentral organisierte Pflege- und Betreuungsangebote für pflege- und betreuungsbedürftige Personen im häuslichen Umfeld. Die offene, fortlaufende Fördermöglichkeit erlaubt Non-Profit-Organisationen eine flexible Planung und Abrufung von Zuschüssen ohne zeitliche Beschränkung. Mit Förderart: Zuschuss reiht sich diese Maßnahme in die direkten Förderungen des Landes Steiermark ein. Das Förderziel liegt in der Sicherstellung bedarfsgerechter mobiler Dienstleistungen in allen Regionen der Steiermark.
Voraussetzungen: Einhaltung der Qualitätskriterien des Landes, Regierungssitzungsbeschluss, Antragstellung für Stundenkontingente sowie Nachweis und Abrechnung der erbrachten Leistungsstunden. Benötigte Unterlagen: Detaillierte Nachweise zu geleisteten Stunden und umfassende statistische Daten zu betreuten Personen. Förderfähige Ausgaben: Alle in der Normkostenfinanzierung definierten Stundenanteile. Die Förderung wird als direkte Zuschussleistung gewährt und basiert auf den Vorgaben des Sozialhilfegesetzes sowie landesinternen Förderungsrichtlinien. Die Auszahlung erfolgt pro Abrechnungszeitraum auf Basis der eingereichten Stundenkontingente. Zuständig für die Abwicklung ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Wissenschaft und Gesundheit. Anträge können jederzeit kostenfrei und unbefristet eingebracht werden.