Förderungsbeiträge für Tagesbetreuung
Ambulante Tagesbetreuung für ältere pflegebedürftige Menschen in der Steiermark: Pilotprojekte werden mit einer Tagsatzfinanzierung gefördert (Land 60 %, Gemeinde/SHV 40 %). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der ambulanten Tagesbetreuung älterer pflegebedürftiger Menschen in technisch ausgestatteten Tageszentren in der Steiermark, um Basispflege und psychosoziale Betreuung tagsüber sicherzustellen und die Rückkehr in das häusliche Umfeld zu ermöglichen. Gefördert werden derzeit Pilotprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Basispflege
- Psychosoziale Betreuung
- Tagsatzfinanzierung der Restkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung
- Regierungssitzungsbeschluss
- Quartalsmäßige Rechnungslegung nach Tagesgast
- Antragstellung durch Gemeinde oder Sozialhilfeverband/-träger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragstellung
- Regierungssitzungsbeschluss
- Abrechnung
Beschreibung
In der Steiermark fördert das Programm ambulante Tagesbetreuung in technisch und baulich geeigneten Zentren, um älteren Menschen mit Pflegebedarf tagsüber eine umfassende Basispflege und psychosoziale Betreuung zu bieten. Die landeseigene Initiative richtet sich an öffentlich-rechtliche Träger in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales und unterstützt Pilotprojekte mit einer Tagsatzfinanzierung, bei der 60 % der Restkosten vom Land und 40 % von Gemeinden oder Sozialhilfeverbänden getragen werden. Durch diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse wird die Qualität der Tagesbetreuung auf ein professionelles Niveau gehoben und die Rückkehr in das häusliche Umfeld nachhaltig gestärkt. Anträge können laufend eingereicht werden, ohne begrenzte Frist.
Förderberechtigt sind Gemeinden oder Sozialhilfeverbände, die als Antragsteller:innen mit einem Betreiber oder einer Trägerorganisation Verträge abschließen. Voraussetzungen sind eine formgerechte Antragstellung, ein Regierungssitzungsbeschluss sowie eine quartalsmäßige Rechnungslegung nach Tagesgast. Gefördert werden Ausgaben für Basispflege, psychosoziale Betreuung und die Tagsatzfinanzierung der Restkosten. Einzureichen sind der Förderantrag, der Sitzungsbeschluss der Landesregierung und die abschließende Abrechnung. Seit dem Inkrafttreten am 11.11.2013 können interessierte Träger:innen kontinuierlich von der attraktiven Förderquote von 60 % profitieren und so das Betreuungsangebot im Heimatumfeld älterer pflegebedürftiger Personen erweitern.