Garantie

Garantien nach KMU-FG, Haftung

Übernahme von Garantien für langfristige Finanzierungen von Unternehmensgründungen, -nachfolgen, Wachstum, Forschung, Entwicklung, Innovation sowie Umweltschutz und Energieeffizienz in Österreich. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Alle Größen
Fördersumme: Bis zu 80 % eines Kredits (max. aws-Obligo EUR 30 Mio.)
Förderquote: 80%
Projektdauer: 36 – 240 Monate

Förderziel

Erleichterung und Ermöglichung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitionen, Beteiligungen und nicht aktivierungsfähigen Maßnahmen zur Steigerung des Wachstumspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zur Schaffung und Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland.

Förderfähige Ausgaben

  • Aktivierungsfähige Investitionen
  • Nicht aktivierungsfähige Aufwendungen
  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten
  • Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150
  • Projekte ohne plausible Erfolgschancen
  • Kosten für reine Finanzbeteiligungen ohne Projektcharakter
  • Privatanteile als Projektkostenbestandteil
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Keine laufenden Insolvenzverfahren bzw. seit Aufhebung ohne Plan mindestens 1 Jahr vergangen
  • Obergrenze des garantierten Obligos je Einzelprojekt EUR 2 Mio.
  • Kein Ausschlussgrund nach § 13 GewO 1994

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronische Einreichung über den aws Fördermanager

Bewertungskriterien

  • Bankmäßige Risikobewertung
  • Nachweis volkswirtschaftlicher Mehrwerte
  • Bonität und Sicherheiten
  • Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben

Beschreibung

In Wien steht eine bundesgeförderte Garantieoption für die langfristige Finanzierung von Unternehmensgründungen, -nachfolgen, Wachstum sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben bereit. Neben klassischen Investitionen werden auch Projekte im Umweltschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützt. Die Garantie deckt bis zu 80 % eines Kredits ab, maximal jedoch ein aws-Obligo von 30 Mio. EUR, bei Laufzeiten von 36 bis 240 Monaten. Ziel ist die Ermöglichung volkswirtschaftlich wünschenswerter Investitionen und die Stärkung der Wertschöpfung und Beschäftigung im Inland. Gefördert werden Betriebe jeglicher Größe mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Existenzgründer:innen. Einreichungen sind fortlaufend möglich über den elektronischen aws-Fördermanager.

Angestrebt wird eine nachhaltige Erhöhung des Wachstumspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit. Voraussetzungen sind unter anderem: KMU-Status, keine anhängigen Insolvenzverfahren beziehungsweise mindestens ein Jahr vergangen seit deren Beendigung, kein Ausschlussgrund gemäß § 13 GewO 1994 und eine Projekto­obergrenze von 2 Mio. EUR pro Fördervorhaben. Förderfähige Ausgaben umfassen aktivierungsfähige Investitionen, nicht aktivierungsfähige Aufwendungen, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. Nicht förderbar sind unter anderem exportbezogene Kosten, Kleinbetragsrechnungen unter 150 EUR, Projekte ohne plausible Erfolgschancen, rein finanzielle Beteiligungen, Privatanteile oder reine Auftragsfinanzierungen. Die Auswahl erfolgt nach bankmäßiger Risikobewertung, volkswirtschaftlichem Mehrwert, Bonität und beihilferechtlichen Vorgaben.

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