Gesundheitsprojekte zu den Themen Bewegung und Ernährung
Förderung von Projekten und Aktionen im Bereich der Gesundheitsvorsorge mit den Schwerpunkten Bewegung und Ernährung im Bundesland Salzburg. Budgetanträge bis jeweils 1. Juni eines Jahres für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Aktionen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, welche die festgelegten Schwerpunkte "Bewegung" und/oder "Ernährung" betreffen, um die Gesundheit der Salzburger Bevölkerung nachhaltig zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Betriebskosten
- sonstige Ausgaben
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen und Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg zur Bereitstellung von Budgetmitteln
- Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
- Ursächlicher Bezug des Projekts zum Bundesland Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des rechtlichen Bestandes (Satzungen, Statuten)
- Voranschlag und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistung
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Erklärung gemäß Datenschutzgesetz zur Veröffentlichung von Name und Fördersumme
Bewertungskriterien
- Chancengleichheit
- Empowerment
- Settingansatz
- Partizipation
- Nachhaltigkeit
- Vernetzung/Synergien
- Innovationsansatz
- Added Value
- Evaluation
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg fördert das Amt der Salzburger Landesregierung gemeinnützige Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen bei zeitlich begrenzten Projekten und Aktionen der Gesundheitsvorsorge mit den Schwerpunkten Bewegung und Ernährung. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Gesundheit der Salzburger Bevölkerung durch innovative und auf den österreichischen Rahmen-Gesundheitszielen basierende Maßnahmen. Förderanträge können jährlich bis zum 1. Juni für das Folgejahr eingebracht werden. Die kontinuierlich bereitgestellten Budgetmittel ermöglichen beispielsweise Bewegungsprogramme in Schulen, gesundheitsorientierte Ernährungskampagnen in Gemeinden oder interaktive Workshops für Risikogruppen. Die geförderten Vorhaben müssen im öffentlichen Interesse liegen und Gender Mainstreaming sowie EU-Beihilfenrecht berücksichtigen.
Gefördert werden Personalkosten, Betriebskosten und sonstige Ausgaben, die direkt dem Projektzweck dienen. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Chancengleichheit, Empowerment, Settingansatz, Partizipation, Nachhaltigkeit, Vernetzung/Synergien, Innovationsansatz, Added Value und Evaluation. Voraussetzung ist ein ursächlicher Bezug zum Bundesland Salzburg sowie die Einhaltung der Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg und der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes. Als Nachweise sind beizulegen: Satzungen oder Statuten, Voranschlag und letzter Rechnungsabschluss, detaillierter Finanzierungsplan mit Eigenleistungen, schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis sowie eine Erklärung gemäß Datenschutzgesetz zur Veröffentlichung von Name und Fördersumme. Nach positiver Vorprüfung kann im Folgejahr der konkrete Antrag auf Landesmittel gestellt werden; die Abrechnung muss bis spätestens 31. März des Folgejahres erfolgen.