Zuschuss

Gewährung von Stipendien der akad. Sozialpädagogik-Sozialtherapie, Bgld. KJHG

Das Land Burgenland übernimmt den gesamten Lehrgangsbeitrag (€ 7.000) für den Hochschullehrgang „Akademische Sozialpädagogik-Sozialtherapie in der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ an der FH Campus Wien. Maximal 15 Stipendien. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Wien
Fördersumme: 7.000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung von Stipendien für den Hochschullehrgang „Akademische Sozialpädagogik-Sozialtherapie in der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ zur Qualifizierung von Fachkräften im Bereich stationäre Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangsbeitrag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Neuinskription ab dem Sommersemester 2024 oder Sommersemester 2025 und erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs an der FH Campus Wien
  • Durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Burgenland vor Vertragsunterzeichnung
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder entsprechende Staatsangehörigkeit gemäß Staatsvertrag bzw. EU-Recht
  • Absolvierung des Zulassungsverfahrens und Feststellung der Eignung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und an der FH Campus Wien
  • Verpflichtung zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der stationären burgenländischen Kinder- und Jugendhilfe für mindestens 60 Monate (zuzüglich 12 Monate Kulanzzeit)

Beschreibung

Das Land Burgenland fördert mit dem Programm „Gewährung von Stipendien der akad. Sozialpädagogik-Sozialtherapie, Bgld. KJHG“ die vollständige Übernahme des Lehrgangsbeitrags in Höhe von € 7.000 für den Hochschullehrgang „Akademische Sozialpädagogik-Sozialtherapie in der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ an der FH Campus Wien. Bis zu 15 Stipendiat:innen profitieren von dieser 100 %igen Zuschussfinanzierung, die fortlaufend und ohne feste Frist vergeben wird. Ziel ist die Qualifizierung von Fachkräften im Bereich stationäre Kinder- und Jugendhilfe, um die Qualität der Betreuung im Burgenland nachhaltig zu steigern. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, österreichischer oder entsprechender EU-Staatsbürgerschaft, erfolgreichem Eignungsverfahren an Amt und Hochschule sowie der Verpflichtung zu mindestens 60 Monaten (zuzüglich 12 Monate Kulanz) sozialpädagogischer Tätigkeit im Bundesland.

Der Zuschuss deckt ausschließlich den Lehrgangsbeitrag ab und verzichtet auf umsatzsteuerliche Ausweisung. Studierende, die ab dem Sommersemester 2024 oder 2025 neu am Programm teilnehmen und alle Fördervoraussetzungen erfüllen, können jederzeit einen Antrag stellen. Der akademische Lehrgang verknüpft praxisorientierte Methoden der Sozialpädagogik mit therapeutischen Ansätzen und richtet sich an alle, die im sozialen und erzieherischen Bereich tätig werden möchten. Durch diese Unterstützung werden neue Fachkräfte gewonnen, die langfristig zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe im Burgenland beitragen.

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