Zuschuss

Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Übernahme einmalige Bearbeitungsgebühr (Kredite)

Förderung zur Übernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr für Investitionskredite unter EUR 350.000 für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Wien. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 100%
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Förderung von Investitionskrediten im Tourismus durch Übernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und bundesseitiger Zinsenzuschüsse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Einmalige Bearbeitungsgebühr für Investitionskredite

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beantragung eines Investitionskredits unter EUR 350.000 gemäß Punkt 7.1 lit. a der Tourismus-Investitions-Richtlinie
  • Betriebsstätte in Österreich (insbesondere Wien)
  • Status als KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Beschreibung

Die Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 macht kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Wien einen entscheidenden Baustein zugänglich: die Übernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr für Investitionskredite unter EUR 350.000. In Kombination mit bundesseitigen Zinsenzuschüssen können Betriebe ihr Investitionsvorhaben zu 100 % abdecken und so ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Das Programm setzt auf zielgerichtete finanzielle Entlastung, um die Resilienz in herausfordernden Zeiten zu stärken, und legt einen starken Fokus auf nachhaltige Konzepte, die klimafreundliche Technologien und digitale Innovationen fördern. Durch Kooperation mit Berater:innen und Finanzexpert:innen wird der Antragsprozess begleitet und weiterführende Optimierungsschritte aufgezeigt. Interessierte Unternehmen profitieren von verbindlichen Vergabekriterien und schneller Entscheidungsfindung, was Investitionsanreize in der Region Wien langfristig belebt.

Gefördert werden KMU mit Betriebsstätte in Wien, die einen Investitionskredit gemäß Punkt 7.1 der Tourismus-Investitions-Richtlinie beantragen. Die Antragsfrist läuft vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2027, die Projektdauer ist auf 48 Monate begrenzt. Die 100 %ige Übernahme der Bearbeitungsgebühr erfolgt ohne separaten Antrag – Kreditinteressent:innen reichen die entsprechenden Unterlagen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank ein. Parallel dazu können bis zu 2 % p.a. Zinsenzuschüsse genutzt werden. Voraussetzung ist eine geordnete Finanzierung, persönliche Kreditwürdigkeit sowie die nachhaltige Ausrichtung des Vorhabens. Die unkomplizierte Struktur und transparente Fördermechanik tragen dazu bei, Investitionshürden abzubauen und den Tourismusstandort Wien zukunftssicher aufzustellen.

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