Grätzelinitiative Wien
Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer*innen in ausgewählten Grätzl-Gebieten Wiens zur Unterstützung von Investitionen, Dienstleistungen, Umbauten und Mietkosten (bis 6 Monate). Anträge laufend bis 31.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer*innen bei Investitionen, baulichen Maßnahmen, Marketing, Schulungen und Mietkosten in den Projektgebieten des 16., 2. und 20. Bezirks in Wien.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Geräten und Maschinen
- Bauliche Maßnahmen
- Externe Dienstleistungen
- Marketingmaßnahmen
- Schulungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in einem Erdgeschosslokal im 2., 16. oder 20. Bezirk in Wien
- Kleinst- oder Kleinunternehmen bzw. Gründer*innen
- Mindestprojektgröße von 500 Euro
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsbestätigung
- De-minimis Erklärung
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bewertungskriterien
- First-come-first-served Prinzip
Beschreibung
Die Grätzelinitiative Wien fördert gezielt Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer:innen, die sich in Erdgeschosslokalen des 2., 16. oder 20. Bezirks niederlassen oder bestehende Ladengeschäfte im Sinne einer Aufwertung erhalten möchten. Im Fokus steht die Belebung der Nahversorgung und die Stärkung der regionalen Wirtschaft durch Investitionen in Geräte, Maschinen und bauliche Maßnahmen. Ergänzend unterstützt das Programm externe Dienstleistungen wie Marketingkampagnen und Schulungen sowie die Übernahme von Mietkosten für bis zu sechs Monate bei Übernahme leerstehender Geschäftslokale. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der anerkannten Ausgaben, maximal werden pro Betriebsstätte jährlich 10.000 € im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt. Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden; die maximale Projektdauer beläuft sich auf zwölf Monate, wobei Vorhaben ab einer Mindestinvestition von 500 € gefördert werden.
Die Vergabe erfolgt nach dem First-come-first-served-Prinzip und erfordert die Einrichtung einer Betriebsstätte in den ausgewählten Grätzl-Gebieten. Gefördert werden alle Sachkosten sowie Miet- und Personalkosten im Zusammenhang mit Schulungsmaßnahmen, während laufende Betriebsausgaben ausgeschlossen bleiben. Für die Antragstellung sind eine Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung sowie der aktuellste Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung notwendig. Durch die Kombination von Investitionszuschuss und Beratungsleistungen trägt die Initiative dazu bei, lokale Geschäftsstrukturen zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und die Aufenthaltsqualität in den Grätzln nachhaltig zu verbessern.