Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Die Stadt Graz fördert berufstätige Grazer:innen mit niedrigem Haushaltseinkommen bei berufsbezogenen Weiterbildungen mit bis zu 3.000 € pro Person. Anträge sind von 10.01.2025 bis 05.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungen für erwerbstätige Personen mit niedrigem Einkommen in Graz, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und finanzielle Engpässe trotz Beschäftigung entgegenzuwirken.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reise- und Übernachtungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Studiengebühren
- Führerscheinkosten Klasse A und B
- Qualifizierungen mit Sport- oder Freizeitcharakter
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter zwischen 18 und 64 Jahren
- Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Graz
- Erwerbstätigkeit (selbstständig oder unselbstständig)
- Niedriges (Haushalts-)Einkommen (alleinstehend netto max. 1.827 €/Monat oder nach Beratung berechneter Höchstgrenze im Haushalt)
- Antrag vor Beginn der Weiterbildung oder bis 12 Monate danach, spätestens bis 05.12.2025
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie der Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder
- Kopie von Personalausweis/Reisepass/Führerschein
- Nachweis des (Haushalts-)Einkommens
- Teilnahmebestätigung der Weiterbildung
Beschreibung
Der Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung unterstützt erwerbstätige Grazer:innen mit niedrigem (Haushalts-)Einkommen bei berufsbezogenen Weiterbildungen. Gefördert werden Kurs- und Seminarkosten mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 € pro Person und einer Förderquote von bis zu 100 %. Die Maßnahme erstreckt sich auf Aus- und Weiterbildungsvorhaben, die im Inland bei anerkannten Bildungsanbieter:innen durchgeführt werden und für den Arbeitsmarkt verwertbar sind. Anträge sind im Zeitraum vom 10. Jänner 2025 bis 5. Dezember 2025 möglich, wobei der Ausbildungsbeginn spätestens am 14. Dezember 2025 liegen muss. Rückwirkende Anträge sind bis zu 12 Monate nach Beginn der Weiterbildung zulässig.
Die Förderung richtet sich an erwerbstätige Personen zwischen 18 und 64 Jahren mit Hauptwohnsitz in Graz (mindestens sechs Monate) und einem Haushaltseinkommen von höchstens 1.827 € netto (Einzelpersonen) oder nach individueller Höchstgrenze im Mehrpersonenhaushalt. Ausgeschlossen sind Studierende, Lehrlinge, Pension & invaliditätsbeziehende Personen, Transitarbeitskräfte sowie direkt für politische Parteien tätige Mitarbeitende. Antragsunterlagen umfassen u. a. Kopien der Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder, Identitätsnachweis, Einkommensnachweis und Teilnahmebestätigung der Weiterbildung. Die Stadt Graz prüft Förderwürdigkeit elektronisch in Registern und erforderlichenfalls Abrechnungsnachweise gemäß allgemeiner Förderungsrichtlinie. Als Antragspartner fungiert die ÖSB Consulting GmbH, die bei Bedarf kostenfreie Qualifizierungsberatung und Begleitung im Antragsprozess anbietet.