Zuschuss

Gründungsberatung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur externen Gründungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich. Anträge können vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Förderprogrammes sollen insbesondere Gründungsvorhaben in Oberösterreich unterstützt werden. Durch die Förderung externer Beratungsleistungen (rechtliche, betriebswirtschaftliche und persönlichkeitsbezogene Beratung) sollen Unternehmensgründungen gefördert, Arbeitsplätze geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit gesichert und ein Beitrag zu nachhaltigem Wachstum geleistet werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Beratungskosten (rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung)
  • Coaching und Gründerpersönlichkeit-Beratung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich (oder Beitrittspflicht)
  • Unternehmensgründung in Oberösterreich geplant oder in den letzten 6 Jahren erfolgt
  • Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
  • Nachweislicher Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung
  • Der/die GründerIn darf in den letzten 6 Jahren vor Gründung nicht durchgehend wirtschaftlich selbständig in derselben Branche tätig gewesen sein
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Beschreibung

Gründungsberatung in Oberösterreich unterstützt mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen externe Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Förderfähige Maßnahmen umfassen rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen sowie Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung von Gründer:innen. Ziel ist es, Gründungsvorhaben voranzutreiben, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit am Standort zu sichern. Die Förderung leistet einen Beitrag zu nachhaltigem und zukunftsorientiertem Wachstum sowie zur Stabilisierung regionaler Wirtschaftsstrukturen. Anträge können im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingereicht werden. Nach positiver Prüfung aller Nachweise erfolgt die Auszahlung unkompliziert in Form eines Zuschusses.

Teilnahmeberechtigt sind KMU, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder werden und einen nachweislichen Beratungsbedarf im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder vor bis zu sechs Jahren erfolgten Unternehmensgründung aufweisen. Gründer:innen dürfen im selben Geschäftsfeld in den letzten sechs Jahren nicht durchgehend selbständig tätig gewesen sein. Juristische Personen müssen mindestens 25 % Beteiligung und Geschäftsführung durch die Antragsteller:innen sicherstellen. Die externe Beratung muss vor der Gründung oder spätestens innerhalb von 72 Monaten danach erfolgen; eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen. Vor Antritt der Beratung muss ein Förderantrag gestellt werden, da rückwirkende Anträge nicht berücksichtigt werden. Eine Förderung ist nur einmalig für identische Beratungsinhalte zulässig. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage von Belegen, die durch die Wirtschaftskammer überprüft werden. Interessierte Unternehmen erhalten detaillierte Informationen und die notwendigen Unterlagen über die Wirtschaftskammer Oberösterreich.

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