Zuschuss

Grundförderung Sportdachverbände

Grundförderung für Sportdachverbände in Niederösterreich mit anteiliger Unterstützung der Aufwendungen für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb. Anträge bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: 160 € pro Mitgliedsverein
Projektstart ab: 01.01.2017
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Aufwendungen des Dachverbandes für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für in der Verbandsadministration tätige Personen
  • Aus- und Fortbildungskosten (z.B. Organisation von Funktionärs- und Übungsleiterausbildungen)
  • Kosten von Verbandsorganen
  • Kosten für externe Dienstleistungen (z.B. externe Buchhaltung, Lohnverrechnung, Rechts- und Beratungskosten)
  • Kosten für Büromaterial
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Befassung eines Schiedsgerichtes sowie Anwalts- und Prozesskosten bei Streitigkeiten innerhalb des Sportdachverbandes
  • Kosten, die Gegenstand einer sonstigen Sportförderung des Landes Niederösterreich sind

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültige Eintragung im Vereinsregister
  • Vertretung im NÖ Landessportrat

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Beilage "Vereinsliste" (elektronisch)
  3. Statutengemäß genehmigter Rechnungsabschluss des Vorjahres

Beschreibung

In Niederösterreich erhalten gemeinnützige Sportdachverbände einen jährlichen Zuschuss zur anteiligen Abdeckung ihrer Grundaufgaben im Verbandsbetrieb. Die Förderung unterstützt die grundlegende Verbandsarbeit von der administrativen Koordination über Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Aufwendungen von Verbandsorganen bis hin zu externen Dienstleistungen wie Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Rechtsberatung. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen außerdem Büromaterial, Immobilien- und Raummieten, Kommunikationskosten, Versicherungsbeiträge, Energiekosten sowie Investitionen in EDV und Software. Auch Bankspesen, die abschreibungsbedingten Aufwendungen für Kraftfahrzeuge und Leasingkosten können berücksichtigt werden. Mit dieser finanziellen Basis wird eine professionelle Interessensvertretung gewährleistet, die Servicequalität steigt und die organisatorische Kontinuität bleibt erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 160 Euro pro Mitgliedsverein und orientiert sich am Geschäftsjahr des Verbandes. Fördervoraussetzungen sind die gültige Eintragung im Zentralen Vereinsregister und die Vertretung im NÖ Landessportrat. Anträge sind bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres elektronisch einzureichen. Dem Antragsformular sind eine elektronische Vereinsliste sowie der statutengemäß genehmigte Rechnungsabschluss des Vorjahres beizufügen. Die Projektlaufzeit ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche nach Einreichung der Nachweise über die zweckwidrige Verwendung der Mittel. Nicht förderfähig sind Schiedsgerichts-, Anwalts- und Prozesskosten bei internen Streitigkeiten sowie Ausgaben, die bereits durch andere Sportförderungen des Landes Niederösterreich abgedeckt werden. Durch transparente Vorgaben und klare Nachweiserfordernisse gewährleistet das Programm eine zielgerichtete Grundförderung in der Sportdachverbandsarbeit.

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