Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Familien mit sozialpädagogisch/sozialarbeiterischem Ansatz
Förderung für freie Träger in Salzburg zur Durchführung von Eltern-Kind-Gruppen, allgemeinen und besonderen Beratungsdiensten sowie Erholungsaktionen für Kinder, Jugendliche und Familien. Gültig seit 01.01.2014, Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einrichtungen (freie Träger) in Salzburg zur Erbringung sozialpädagogisch/sozialarbeiterischer Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Familien, insbesondere zur Durchführung von Eltern-Kind-Gruppen, Beratungsdiensten und Erholungsaktionen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regionaler Bedarf für die jeweiligen Dienste
- Geeignete Anlagen sowie sachliche und personelle Ausstattung
- Wirtschaftliche Gewährleistung der Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit
- Zustimmung zur Gebarungsprüfung durch Landesregierung, Dritte oder Landesrechnungshof
- Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für Fördermittel des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Letztvorliegender Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Voranschlag des Jahres, für das um die Förderung angesucht wird
- Bei erstmaligen Ansuchen Statuten, Satzungen oder Ähnliches
- Projektbeschreibungen, Kostenvoranschläge, Plankostenrechnung
- Weitere Unterlagen laut Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg steht eine fortlaufende Förderschiene bereit, die freie Träger:innen in ihrer sozialpädagogisch-sozialarbeiterischen Arbeit stärkt. Zielsetzung ist die Ermöglichung von Gruppenangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien – darunter Eltern-Kind-Gruppen, allgemeine und spezielle Beratungsdienste sowie erlebnisorientierte Erholungsaktionen. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine dabei, niedrigschwellige und zielgruppengerechte Maßnahmen umzusetzen. Seit dem 01.01.2014 können Anträge jederzeit eingereicht werden, um regionale Bedarfe zu decken und nachhaltige Angebote für junge Menschen und deren Bezugspersonen zu etablieren.
Interessiert sind insbesondere Einrichtungen, die über geeignete Räumlichkeiten und qualifiziertes Fachpersonal verfügen sowie die wirtschaftliche Effizienz ihrer Projekte garantieren können. Voraussetzung ist die Zustimmung zur Gebarungsprüfung durch Landesstellen oder den Landesrechnungshof sowie die Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg. Zur Antragseinreichung gehören unter anderem das Förderungsansuchen, der letztvorliegende Jahresabschluss, der Voranschlag für das Förderjahr, bei Erstansuchen Statuten oder Satzungen sowie detaillierte Projektbeschreibungen mit Kostenvoranschlägen und Plankostenrechnung. Ergänzende Unterlagen sind gemäß den Vorgaben des Landes beizufügen. Mit dieser Förderung erhalten Träger:innen die nötige Unterstützung, um nachhaltige Gruppenangebote in Salzburg erfolgreich zu realisieren.