Zuschuss

Hilfe zur beruflichen Eingliederung, Niederösterreich

Zuschuss zu Kosten der Berufsorientierung, beruflichen Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung und Arbeitsplatz-Erprobung für Menschen mit Behinderung in Niederösterreich. Anträge unbegrenzt möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
21.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Förderung von Zuschüssen zu Kosten für Berufsorientierung, berufliche Ausbildung und allfälliges Arbeitstraining, Umschulung und Weiterbildung sowie für die Erprobung am Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Berufsorientierung
  • Kosten für berufliche Ausbildung und Arbeitstraining
  • Kosten für Umschulung und Weiterbildung
  • Kosten für Erprobung am Arbeitsplatz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zur Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
  • Einreichung eines Antrags bei Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung
  • Kein Anspruch auf gleiche oder ähnliche Leistungen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag

Beschreibung

Hilfe zur beruflichen Eingliederung in Niederösterreich gewährt einen Zuschuss zu den individuellen Aufwendungen für Berufsorientierung, berufliche Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung sowie Arbeitsplatz-Erprobungen. Die Förderung richtet sich an Menschen mit Behinderung im Sinne des § 24 NÖ-SHG mit Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in der Region. Ziel ist die nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt durch bedarfsorientierte Maßnahmen wie Abklärung von Eignung, Arbeitstraining, berufsorientierte Schulbesuche oder Lehrgänge und gezielte Begleitung am künftigen Arbeitsplatz durch qualifizierte Fachkräfte. Finanzielle Mittel werden direkt an die Trägerinstitutionen oder Arbeitgeber:innen ausgezahlt, sobald ein Antrag bewilligt ist.

Die Antragsstellung erfolgt unbefristet bei der zuständigen Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung. Fördervoraussetzungen sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung sowie das Fehlen eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen aus anderen gesetzlichen Regelungen. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Kosten der Berufsorientierung, Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung und Erprobung am Arbeitsplatz. Durch das unlimitierte Einreichfenster können Betroffene flexibel auf ihre berufliche Entwicklung reagieren und passend geförderte Angebote nutzen. Diese Unterstützung eröffnet neue Perspektiven für einen selbstbestimmten Berufseinstieg und stärkt die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt.

Antrag starten →