Hilfe zur sozialen Betreuung und Pflege, Niederösterreich
Teilstationäre und stationäre Betreuung, Unterbringung und Pflege von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Niederösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Stabilisierung des nicht mehr verbesserungsfähigen Entwicklungsstatus von Menschen mit schweren körperlichen, psychischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, um dem Verlust persönlicher Fähigkeiten entgegenzuwirken.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zur Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- Antragstellung bei Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landesregierung
- Kein Anspruch auf gleichartige Leistungen aus anderen gesetzlichen Regelungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
Beschreibung
Die Förderung unterstützt teilstationäre und stationäre Betreuung, Unterbringung und Pflege von Menschen mit schweren körperlichen, psychischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen in Niederösterreich. Ziel ist die Stabilisierung eines nicht mehr verbesserungsfähigen Entwicklungsstatus, um dem Verlust individueller Fähigkeiten entgegenzuwirken. Der Zuschuss wird auf Antrag direkt an die Einrichtung ausgezahlt und sichert eine kontinuierliche Versorgung in spezialisierten Einrichtungen. Da Anträge jederzeit gestellt werden können, bietet das Programm flexible Fördermöglichkeiten ohne feste Fristen.
Die Unterstützung richtet sich an alle Personen mit Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich, die der Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG angehören. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine gleichgestellte Rechtsstellung sowie das Fehlen eines Anspruchs auf gleichartige Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde oder direkt bei der Landesregierung. Als Nachweis genügt die Einreichung eines formlosen Antrags. Durch die kontinuierliche Verfügbarkeit dieser Förderung wird ein Beitrag zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung der Pflegequalität geleistet und ermöglicht Betroffenen nicht nur physiotherapeutische und pflegerische, sondern auch psychosoziale Begleitung in qualifizierten Einrichtungen.