Hilfe zur sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg
Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Anträge sind laufend vor Maßnahmebeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Hilfe zur sozialen Teilhabe umfasst alle geeigneten Maßnahmen, durch die Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Die notwendige Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes (S.THG)
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen gemäß S.THG
- Antragsteller/in hat keine Möglichkeit, aufgrund gesetzlicher, statutarischer oder vertraglicher Regelungen gleichartige Leistungen zu erhalten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Hilfeleistung nach dem Salzburger Teilhabegesetz
- Meldezettel (Nachweis Hauptwohnsitz)
- Einkommensnachweise des Antragstellers bzw. unterhaltspflichtiger Angehöriger
- Nachweis über Pflegegeldbezug
- Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltsrecht
- Nachweis der Vertretungsbefugnis (z. B. Vorsorgevollmacht)
Beschreibung
Die Hilfe zur sozialen Teilhabe im Bundesland Salzburg richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen möchten. Als fortlaufend angebotene Zuschussförderung deckt sie Maßnahmen im Bereich der Wohnbetreuung und weiterer sozialer Teilnahme ab und ermöglicht die Abdeckung individueller Bedürfnisse durch finanzielle Unterstützung. Private Antragstellende mit Hauptwohnsitz im Land Salzburg können entsprechende Förderanträge jederzeit vor Beginn einer Maßnahme einreichen. Die gewährte Zuwendung orientiert sich am persönlichen Bedarf und trägt dazu bei, gesellschaftliche Integration und Lebensqualität nachhaltig zu stärken. Durch die enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Behindertenhilfe wird eine bedarfsgerechte Betreuung sichergestellt, die den Teilhabegedanken nach dem Salzburger Teilhabegesetz in den Mittelpunkt stellt.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes sowie die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein gleichgestellter Aufenthaltsstatus. Antragstellende dürfen nicht bereits durch andere gesetzliche oder vertragliche Regelungen Zugang zu gleichartigen Leistungen haben. Für die Antragstellung werden unter anderem Meldezettel, Einkommensnachweise, Nachweise zum Pflegegeldbezug und gegebenenfalls Vollmachtsdokumente benötigt. Eine Entscheidung über die Förderhöhe erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und der individuellen Bedarfslage. Mit der Unterstützung sollen Barrieren im Alltag abgebaut und langfristige Teilhabemöglichkeiten eröffnet werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den rechtlichen Grundlagen stehen bei den zuständigen Stellen des Landes Salzburg bereit.