Zuschuss

Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg – Erziehung und Schulbildung

Unterstützung zur Deckung der durch Behinderung bedingten Mehrkosten für eine angemessene Erziehung und Schulbildung in Pflichtschulen oder vergleichbaren Einrichtungen im Bundesland Salzburg. Anträge sind fortlaufend vor Beginn der Maßnahme möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Die Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bereich Erziehung und Schulbildung deckt die zusätzlichen Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, um ein angemessenes Bildungsniveau in Pflichtschulen oder vergleichbaren Einrichtungen zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mehrkosten für Erziehung und Schulbildung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes (S.THG)
  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg
  • Volljährige Personen müssen seit mindestens drei Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen gemäß S.THG (u. a. Asylberechtigte, Personen mit unionsrechtlichem Aufenthaltsrecht)
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldezettel (Nachweis Hauptwohnsitz)
  2. Einkommensnachweise des Antragstellers bzw. der unterhaltspflichtigen Angehörigen
  3. Nachweis über pflegebezogene Geldleistungen (Pflegegeldbezug)
  4. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. rechtmäßigen Aufenthalts
  5. Nachweis der Rechtmäßigkeit einer Vertretung (falls zutreffend)

Beschreibung

Die Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg – Erziehung und Schulbildung ist ein fortlaufender Zuschuss der Salzburger Landesregierung, der privatberechtigten Personen eine adäquate Schulbildung an öffentlichen oder privaten Pflichtschulen sowie vergleichbaren Einrichtungen ermöglicht. Ziel des Programms ist die Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten, um eine chancengleiche Teilhabe am Bildungswesen zu gewährleisten. Förderberechtigt sind Menschen mit einer Behinderung im Sinne des Salzburger Teilhabegesetzes, die ihren Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben und entweder die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen gleichgestellten Aufenthaltsstatus besitzen. Alle Ausgaben, die unmittelbar mit Erziehung und Schulbildung zusammenhängen, können im Rahmen dieser Förderung berücksichtigt werden.

Um eine Unterstützung zu erhalten, müssen Antragstellende den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einreichen und nachweisen, dass keine vergleichbaren Leistungen aus anderen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen bezogen werden können. Voraussetzungen: Vorliegen einer anerkannten Behinderung, Hauptwohnsitz im Land Salzburg (bei Volljährigen seit mindestens drei Jahren ununterbrochen), österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Aufenthaltsstatus. Zur Antragstellung sind Meldezettel, Einkommensnachweise des Antragstellenden oder unterhaltspflichtiger Angehöriger, Nachweise über einen Pflegegeldbezug sowie Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit bzw. des Aufenthaltsrechts und gegebenenfalls der Vertretungsbefugnis einzureichen. Die unbefristet verfügbare Förderung erfolgt in Form eines einmaligen oder laufenden Zuschusses.

Antrag starten →