Zuschuss

Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und Forstwirte

Einmaliger Direktzuschuss für Land- und Forstwirte in Salzburg, die unverschuldet in eine Notsituation geraten sind (z. B. durch Krankheit, Tod oder nicht versicherbare Naturereignisse). Anträge ganzjährig, bis 31.12.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: Maximal 4.000 € pro Jahr und Betrieb

Förderziel

Förderungsziel ist die finanzielle Hilfestellung für unverschuldet in eine Notsituation geratene Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Salzburg. Mit der Förderung soll eine Verminderung oder Beseitigung einer durch ein besonderes Ereignis entstandenen Notsituation herbeigeführt werden. Unterstützungen zum laufenden Aufwand des Betriebes werden nicht gewährt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hofstelle im Land Salzburg
  • Schaden darf nicht durch Versicherung oder öffentliche Sozialhilfen gedeckt sein
  • Bestätigung der unverschuldeten Notsituation durch die Bezirksbauernkammer
  • Ausgefülltes und unterschriebenes De-minimis-Formblatt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  2. Antragsformular bei der Bezirksbauernkammer oder Landwirtschaftskammer
  3. De-minimis-Formblatt

Beschreibung

Im Land Salzburg steht eine einmalige finanzielle Hilfestellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bereit, die unverschuldet in eine Notsituation geraten sind – etwa durch schwere Krankheit, Tod der Betriebsleitung oder nicht versicherbare Naturereignisse. Das Förderinstrument sieht einen Direktzuschuss vor, der darauf abzielt, eine durch außergewöhnliche Ereignisse entstandene Notlage zu mindern oder zu beseitigen. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch auf Basis der eingereichten Unterlagen; Unterstützungen für den laufenden Betriebsaufwand sind ausgeschlossen. Die Zuwendung ist als De-minimis-Beihilfe ausgestaltet und kann bis zu 4.000 € pro Betrieb und Jahr betragen (in familiär besonders tragischen Fällen um bis zu 50 % erhöhbar). Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2028 gestellt werden.

Förderberechtigt sind natürliche Personen, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung führen und deren Hofstelle im Land Salzburg liegt. Vor Beantragung darf der eingetretene Schaden nicht durch Versicherungen oder andere öffentliche Sozialhilfen gedeckt sein. Die unverschuldete Notsituation muss durch die zuständige Bezirksbauernkammer bestätigt werden und dem Antrag ist ein ausgefülltes De-minimis-Formblatt beizulegen. Ergänzend sind Nachweise zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie das offizielle Antragsformular der Bezirksbauernkammer oder der Landwirtschaftskammer Salzburg erforderlich. Die Antragstellung erfolgt direkt bei den Bezirksbauernkammern oder über die Landwirtschaftskammer; eine fristgerechte Einreichung gewährleistet die zeitnahe Prüfung und Auszahlung der Fördermittel.

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