HWT Energie und Klimaschutz
Förderung der Kooperation von Hochschulwissenschaftler:innen und Unternehmen in Schleswig-Holstein zu Projekten der Energieeffizienz, erneuerbarer Energien und Klimaschutz. Nächster Antragstermin: 1. November 2025. Kleinförderung (bis 5 T€) jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms „HWT Energie und Klimaschutz“ ist die Förderung der angewandten Forschung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis durch Kooperationen von Hochschulwissenschaftler:innen mit Unternehmen in Schleswig-Holstein im Bereich Energie und Klimaschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
- Investitionen in Geräte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Produktentwicklung
- Auftragsforschung
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Professor:innen und sonstige selbstständig forschende Mitglieder der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein.
- Projekte müssen gemeinsam von Hochschule und Unternehmen (oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbänden, Institutionen oder Kommunen) mit Sitz in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
- Fragestellungen müssen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevant sein.
- Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 24 Monate.
- Keine Förderung für Produktentwicklung oder Auftragsforschung.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Förderrichtlinie HWT Energie und Klimaschutz
Bewertungskriterien
- Relevanz der Fragestellung für die schleswig-holsteinische Wirtschaft
- Grad der wissenschaftlich-technischen Innovation
- Kooperationscharakter zwischen Hochschule und Unternehmen
- Transferpotenzial in die Praxis
Beschreibung
Das Programm HWT Energie und Klimaschutz in Schleswig-Holstein fördert gezielt die Zusammenarbeit von Hochschulwissenschaftler:innen mit Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen vor Ort. Antragsberechtigt sind Professor:innen und sonstige selbstständig forschende Mitglieder staatlicher Hochschulen des Landes. Gefördert werden Projekte zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Klimaschutz, deren Fragestellungen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft relevant sind. Die Laufzeit beträgt in der Regel 24 Monate, eine Kleinförderung bis zu 5.000 € ist jederzeit formlos möglich. Als Zuschuss deckt das Programm 80 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben (Sach- und Personalkosten sowie Investitionen in Geräte) und unterstützt Forschungsvorhaben mit bis zu 175.000 €. Der nächste einheitliche Antragsstichtag ist der 1. November 2025. Erforderlich sind das Antragsformular, ein Finanzierungsplan sowie die Förderrichtlinie.
Mit seiner Fokussierung auf angewandte Forschung und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis bietet das Förderprogramm einen Rahmen, in dem Innovationen an Hochschulen und wirtschaftliche Anwendung zusammenfinden. Bewertungskriterien sind die wirtschaftliche Relevanz, der Grad der wissenschaftlich-technischen Neuheit, der kooperative Charakter des Vorhabens und das konkrete Transferpotenzial. Damit entstehen nachhaltige Impulse für klimafreundliche Technologien und Prozesse in Schleswig-Holstein. Hochschulangehörige finden hier eine attraktive Möglichkeit, Forschungsideen praxisnah umzusetzen und zugleich Wissens- und Technologietransfer zu stärken. Weitere Details zu Antragsunterlagen und Fördermodalitäten stehen in der Förderrichtlinie bereit.