Zuschuss

Inklusionsbonus für Lehrlinge

Inklusionsbonus für Lehrlinge in Wien: Lehrbetriebsförderung für die gesamte Lehrzeit in Höhe der jeweils gültigen Ausgleichstaxe. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: Monatliche Auszahlung in Höhe der jeweils gültigen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG

Förderziel

Unterstützung von Lehrbetrieben bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass für die gesamte Dauer der Lehrzeit bzw. der verlängerten Lehrzeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Monatliche Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufnahme eines Lehrlings mit Behindertenpass für die gesamte Dauer des Ausbildungsverhältnisses
  • Lehrbetrieb in Wien
  • Vorliegen eines gültigen Lehrvertrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Lehrvertrag
  2. Nachweis Behindertenpass des Lehrlings

Beschreibung

Inklusive Lehrlingsförderung in Wien: Der Inklusionsbonus unterstützt Wiener Lehrbetriebe bei der Beschäftigung von Auszubildenden mit Behindertenpass während der gesamten Lehrzeit oder einer verlängerten Ausbildungsdauer. Monatlich wird ein Zuschuss in Höhe der jeweils gültigen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG gewährt, wodurch die personellen Mehrkosten für Unternehmen vollständig abgefangen werden. Damit leistet das Förderangebot einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Berufsausbildung und zur Chancengleichheit am ersten Arbeitsmarkt.

Voraussetzungen und Ablauf: Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Wien, die einen gültigen Lehr- oder Ausbildungsvertrag mit einer begünstigten Person abschließen und deren Behindertenpass vorlegen. Anträge können jederzeit eingereicht werden – eine Frist ist nicht vorgesehen. Zur Einreichung sind der Ausbildungsvertrag sowie der Nachweis des Behindertenpasses erforderlich. Die Abwicklung erfolgt jährlich im Nachhinein; dabei prüft die zuständige Stelle die Dauer des Ausbildungsverhältnisses und die Gültigkeit des Behindertenpasses. Bei vorzeitigem Lehrzeitwechsel oder Verlängerung kann die Förderung für den verbliebenen Zeitraum erneut beantragt werden. Durch dieses flexible Modell werden Betriebe gleichermaßen in wirtschaftlich schwierigen Phasen und bei besonderen Ausbildungsbedingungen entlastet und motiviert, jungen Menschen mit Behinderung langfristig Perspektiven zu bieten.

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