Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus
Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber:innen in Wien zur nachhaltigen Beschäftigung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Inklusionsförderung: 30 % des Bruttolohns (max. 1.000 €/Monat), InklusionsförderungPlus: 37,5 % (max. 1.250 €/Monat). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der nachhaltigen beruflichen Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen durch Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber:innen, um Barrieren am Arbeitsmarkt abzubauen und dauerhafte Beschäftigung zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Bruttolohn ohne Sonderzahlungen
- Sozialversicherungsbeiträge (Pauschal 30 %)
- Zuschlagskomponente bei InklusionsförderungPlus (25 %)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sonderzahlungen
- Rückwirkende Kosten
- Investitionen in Immobilien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Feststellungsbescheid über Grad der Behinderung ≥ 50 %
- Nachweis über vorherigen Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe
- Aufrechtes Dienstverhältnis seit mindestens 7 Monaten
- Unternehmen (mit oder ohne Beschäftigungspflicht)
- Beschäftigung in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Inklusionsförderung
- Feststellungsbescheid Behinderung
- Bescheid über AMS-Eingliederungsbeihilfe
- Lohnkontenabrechnungen
- Nachweis Beschäftigungsdauer
Bewertungskriterien
- Grad der Behinderung
- Dauer des Dienstverhältnisses
- Nachweis AMS-Eingliederungsbeihilfe
- Nachhaltigkeit der Beschäftigung
Beschreibung
Die Inklusionsförderung und die InklusionsförderungPlus bieten Arbeitgeber:innen in Wien eine attraktive Möglichkeit, die nachhaltige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu sichern und Barrieren am Arbeitsmarkt abzubauen. Als direkte Zuschüsse decken beide Varianten bis zu zehn Prozentpunkte der Bruttolohnkosten ab: Die Inklusionsförderung erstattet 30 % des monatlichen Bruttogehalts (ohne Sonderzahlungen) bis maximal 1 000 € pro Monat, die InklusionsförderungPlus 37,5 % bis maximal 1 250 €. Voraussetzung für die Förderung ist ein Feststellungsbescheid über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie der Nachweis eines mindestens siebmonatigen ununterbrochenen Dienstverhältnisses unmittelbar nach Bezug einer AMS-Eingliederungsbeihilfe. Anträge können Unternehmen jeder Größe jederzeit beim Sozialministeriumservice eingereicht werden.
Gefördert werden Bruttolohnkosten inklusive pauschaler Sozialversicherungsbeiträge (30 %) und – bei InklusionsförderungPlus – einer zusätzlichen Zuschlagskomponente von 25 %. Nicht abgedeckt sind Sonderzahlungen, rückwirkende Kosten sowie Investitionen in Immobilien. Arbeitgeber:innen nutzen die Zuschüsse, um Arbeitsplätze zu sichern und Langzeitbeschäftigung zu ermöglichen. Bewertet werden Grad der Behinderung, Dauer des Dienstverhältnisses, Nachweis der AMS-Eingliederungsbeihilfe sowie die Perspektive auf eine langfristige Integration. Zur Antragstellung erforderlich sind der ausgefüllte Antragsbogen, der Feststellungsbescheid, der AMS-Bescheid, Lohnkontenabrechnungen und der Nachweis der Beschäftigungsdauer. Durch die flexible, ganzjährige Fördermöglichkeit leistet dieses Programm einen spürbaren Beitrag zu echter Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt in Wien.