Instandhaltung von kleinen Gewässern im Land Salzburg
Förderung nachhaltiger Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen für kleine Gewässer im Land Salzburg. Anträge bis 15. Jänner des laufenden Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt der bestehenden Entwässerungssysteme, Schutz und Pflege der kleinen Gewässer und ihres Umfelds, Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit sowie Umsetzung nachhaltig wirksamer Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen im Land Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Pflege von Böschungsflächen
- Gehölzpflege
- Instandsetzung von Rohrkanälen
- Instandsetzung von Uferschutzbauten und Räumungen des Abflussquerschnittes
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erneuerung von Überfahrten und Brücken
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anmeldung der Instandhaltungsarbeiten bis 15. Jänner des laufenden Jahres
- Wassergenossenschaft oder Agrargemeinschaft als Antragsteller
- Einhaltung der Richtlinie Instandhaltung an kleinen Gewässern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllte Formblätter
- Aktuelle Richtlinie Instandhaltung an kleinen Gewässern
- Ausführungsberichte
- Originalrechnungsbelege
- Zahlungsbelege und Bankkontoauszüge
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Richtlinie
- Nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeit der Instandhaltungsarbeiten
Beschreibung
Die Förderung für die Instandhaltung von kleinen Gewässern im Land Salzburg richtet sich an Wassergenossenschaften und agrarbehördliche Agrargemeinschaften, die nachhaltige Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen umsetzen. Mit einem Zuschuss von 20 % bis 66 % werden u. a. Böschungsflächenpflege, Gehölzpflege, die Instandsetzung von Rohrkanälen sowie Uferschutzbauten und Abflussräumungen unterstützt. Ziel ist der Erhalt bestehender Entwässerungssysteme, der Schutz des gewässerbegleitenden Lebensraums und die Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wobei die Anmeldung der geplanten Arbeiten jeweils bis zum 15. Jänner des laufenden Jahres erfolgen muss.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einhaltung der „Richtlinie Instandhaltung an kleinen Gewässern“, eine nachvollziehbare Dokumentation aller Maßnahmen sowie deren wirtschaftliche Ausgestaltung. Förderfähige Ausgaben müssen mit ausgefüllten Formblättern, der aktuellen Richtlinie, Ausführungsberichten, Originalrechnungs- und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. Die fachliche sowie rechnerische Kontrolle und gegebenenfalls eine Vor-Ort-Kontrolle gewährleisten eine ordnungsgemäße Abwicklung. Durch diese gezielte Unterstützung leistet das Land Salzburg einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung.