Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in NÖ - Trägerförderung
Das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden gewähren Betreibern von NÖ-Tagesbetreuungseinrichtungen Zuschüsse für Personal-, Sach-, Schulungs- und Kontrollaufwand. Anträge können jederzeit gestellt werden, rückwirkend jedoch nur bis sechs Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Betreibern institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich, die Hilfe für berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung anbieten. Die Zuschüsse dienen der Deckung von Personal- und Sachkosten, Aus- und Weiterbildungsaufwand sowie begleitender Kontrolle und Supervision.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachaufwand
- Schulungs- und Ausbildungsaufwand
- Kontroll- und Supervisionsaufwand
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positive Bedarfsfeststellung gemäß NÖ Kinderbetreuungsgesetz
- Bewilligungsbescheid zum Betrieb institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen
- Mindestens 8 verbindlich angemeldete Kinder pro Gruppe
- Antragstellung binnen sechs Monate nach Leistungszeitraum
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Beiblatt zum Antrag
- Positive Bedarfsfeststellung der Standortgemeinde
- Bewilligungsbescheid zum Betrieb
- Nachweise über Personalkosten und Öffnungszeiten
Bewertungskriterien
- VIF-konforme Öffnungszeiten
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Beschreibung
Das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden unterstützen Betreiber:innen institutioneller Tagesbetreuungseinrichtungen mit einer dauerhaften Zuschussförderung. Ziel ist es, berufstätigen Eltern verlässliche Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt zu garantieren und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie private Träger:innen, die gemäß NÖ Kinderbetreuungsgesetz Gruppenangebote für mindestens acht verbindlich angemeldete Kinder je Gruppe anbieten. Der Förderschwerpunkt liegt auf Personal- und Sachkosten, Schulungs- und Ausbildungsaufwand sowie Kontroll- und Supervisionsmaßnahmen. Anträge können jederzeit gestellt werden, rückwirkend allerdings nur für Zeiträume bis sechs Monate nach Leistungszeitraum.
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 23.265 € pro bewilligter Gruppe bei Einhaltung der VIF-konformen Öffnungszeiten (2.115 Betreuungsstunden jährlich). Zusätzlich leistet die jeweilige Standortgemeinde denselben Betrag auf Basis einer positiven Bedarfsfeststellung und eines gültigen Bewilligungsbescheids. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen neben der Bedarfsfeststellung und dem Betriebsbescheid auch die rechtzeitige Antragstellung, Nachweise zu Personalkosten und tatsächlichen Öffnungsstunden sowie die konsequente Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Antragsunterlagen umfassen das offizielle Formular, das Beiblatt, die positive Bedarfsfeststellung der Standortgemeinde, den Bewilligungsbescheid und Nachweise zu Personal- und Sachaufwand. Durch dieses Modell sollen qualitativ hochwertige Betreuungsstrukturen in ganz Niederösterreich ausgebaut und dauerhaft gefestigt werden.