Integrierter Pflanzenschutz
Förderung umweltschonender landwirtschaftlicher Pflanzenschutzdienste, -maßnahmen und Weiterbildung in Österreich. Anträge jährlich bis 31.10. (für 2024 bis 31.12.2023) möglich. Gültig 01.01.2024–31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Lehr- und Bildungsmaterialien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Steuern und Abgaben
- Verfahrenskosten
- Finanzierungs- und Versicherungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederlassung in Österreich
- Verfolgung der Zielsetzungen der Sonderrichtlinie
- Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
- Erforderliche fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Fähigkeiten
- Berücksichtigung aller eingesetzten öffentlichen Mittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Verpflichtungserklärung
- Bedarfsanmeldung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für landwirtschaftliche Praxis
Beschreibung
Die Sondermaßnahme Integrierter Pflanzenschutz unterstützt umweltschonende Pflanzenschutzdienste, Maßnahmen und Weiterbildung in allen Bundesländern Österreichs (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien). Privatpersonen, Unternehmen, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen können unter den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung einen Zuschuss beantragen. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen, qualitätsgesicherten Produktion durch integrierten Pflanzenschutz, der biologische, biotechnische, züchterische und anbautechnische Verfahren in den Vordergrund stellt und chemische Mittel nur im notwendigen Ausmaß zulässt. Landwirtschaftliche Betriebe, Pflanzenschutzdienste sowie Beratungs- und Bildungsträger werden dabei befähigt, neueste Erkenntnisse in die Praxis zu übertragen und innovative, praxisrelevante Lösungen umzusetzen.
Das Programm gewährt 80 % Zuschuss auf zuwendungsfähige Ausgaben für Personal, Sachkosten, Reisekosten sowie Lehr- und Bildungsmaterialien. Die maximale Projektdauer beträgt 12 Monate, nicht förderfähig sind Steuern, Verfahrenskosten sowie Finanzierungs- und Versicherungskosten. Fördervoraussetzungen sind u. a. eine österreichische Niederlassung, Wirtschaftlichkeit, fachliche Eignung und die Berücksichtigung aller öffentlichen Mittel. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ebenso wie Großbetriebe profitieren, sofern die Maßnahmen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und Praxisrelevanz erfüllen. Förderungsansuchen sind jährlich bis 31. Oktober einzureichen (für das Jahr 2024 bis 31. Dezember 2023); gültig ist die Richtlinie von 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2029.