Zuschuss

Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung in der Steiermark für Kinder von 0-6 Jahren bzw. bis drei Monate nach Schuleintritt, überwiegend in der Wohnung oder ambulant, unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Die Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung soll durch möglichst früh einsetzende Arbeit mit dem Kind und seiner Familie, unter Einbeziehung des gesamten Umfeldes und anderer Fachleute ermöglichen, dass die Erziehenden und die Familie die Situation besser bewältigen lernen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kinder im Alter von 0-6 Jahren bzw. bis maximal 3 Monate nach Schuleintritt mit gültiger Betreuungsvereinbarung
  • Hörende Kinder gehörloser Eltern im Alter von 0-6 Jahren bzw. bis maximal 3 Monate nach Schuleintritt
  • Gefährdung des Kindeswohls
  • Verhaltensauffälligkeiten
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Beschreibung

Die interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung in der Steiermark richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (bis drei Monate nach Schuleintritt) in prekären Lebenslagen unterstützen. Als unbefristete Zuschussförderung ermöglicht sie, durch frühzeitige Intervention im häuslichen oder ambulanten Umfeld Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Belastungen aufzufangen. Hörende Kinder gehörloser Eltern werden ebenso berücksichtigt wie Familien mit Gefährdungspotenzial für das Kindeswohl. Ziel ist es, durch enge Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und Fachkräften ein stabiles Netzwerk aufzubauen, das Alltagssituationen erleichtert und die Erziehenden in ihrer Kompetenz stärkt.


Voraussetzung für die Leistungserbringung sind privatrechtliche Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag zur Steiermärkischen Landesregierung. Die Förderung deckt dabei nicht nur klassische Frühförderangebote ab, sondern bezieht das gesamte Lebensumfeld ein, um nachhaltig positive Entwicklungen zu erzielen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und seit 31. Oktober 2013 unbefristet geöffnet. Familien profitieren von einer passgenauen Betreuung, die sich flexibel an den individuellen Förderbedarf anpasst und durch fachübergreifende Zusammenarbeit eine ganzheitliche Begleitung gewährleistet.

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